Frage an Jörg Vogelsänger von Peggy O. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Vogelsänger,
ich bitte darum eindeutig klar zu stellen ob bezieher von Harz IV den einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100,00 € bekommen ohne das dieser vom SGB II berrechnet bzw. abgezogen wird.
ich bin mir bewußt das ich eine Frage stelle, welche bereits beantwortet wurde, aber ich glaube den Wortlaut nicht ganz folgen zu können. Ich zitiere "Die abgeleiteten Regelsätze für im SGB II und SGB IX werden stärker differenziert". Soll dies bedeuten das die gesamten 100.00 € angerechnet werden, das ein Teil angerechnet wird oder ...?
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Peggy Obstfelder
