Nachdem das Bundeskabinett am 6. November den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung beschlossen hat, liegt dieser aktuell im Bundesrat. Dieser befasst sich am heutigen 20. Dezember mit dem Gesetzentwurf. Für die anschließende mögliche Beratung im Deutschen Bundestag bleibt dann allerdings nur noch ein kleines Zeitfenster.
Das kann ich nicht genau sagen, ich jedenfalls habe mir alle Reden angehört
Über Koalitionsverhandlungen nachzudenken, verbietet sich zu diesem Zeitpunkt.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die zur Wahrung des Abstandes zur sozialen Grundsicherung erforderliche Nettobesoldung künftig in der Weise ermittelt werden soll, dass regelmäßig auch vom Ehegatten/Partner ein ergänzender Beitrag zum gemeinschaftlichen Unterhalt der Ehe/Lebensgemeinschaft zu erwarten ist
Ich kann leider nicht sagen, welche Gesetze der Deutsche Bundestag in den verbleibenden 3 Sitzungswochen für der nächsten Bundestagswahl noch verabschieden wird.
Der Fokus des Gesetzentwurfes liegt darauf, eine verfassungsgemäße Alimentation nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts herzustellen.