Frage an Johannes Fechner bezüglich Recht

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Johannes Fechner
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Frage von Marco H. •

Frage an Johannes Fechner von Marco H. bezüglich Recht

Hallo Herr Dr. Fechner,

mich interessiert ein Rechtsstreit aus RLP. Es geht um ein Urteil, gesprochen vom OLG Koblenz 1. Senat Familie (Az: 13 UF 32/17) vom 14.02.17.

Einen Link übersende ich Ihnen hiermit:

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L

Nun zu meinem Anliegen:

Ich möchte keine Bewertung des Urteils vornehmen, sondern lediglich auf die Rn58 verweisen und von Ihnen eine Erklärung erbitten, wie denn diese Aussage zu interpretieren ist und was Ihnen selbst davon -tatsächlich-
bekannt ist? Des Weiteren interessiert mich, ob Sie auf bundespolitischer Ebene diesen Sachverhalt intensivst zur Debatte stellen und wann Sie ggf. einen Untersuchungsausschuss einleiten werden? Die Voraussetzungen dafür sind nach Ansicht vieler Experten gegeben. Wie sehen Sie das?
Wie konnte es eigentlich zu diesem Rechtsbruch kommen und wann wird die rechtsstaatliche Ordnung wieder hergestellt sein?

Vielen Dank.

Hier noch die von mir avisierte Aussage:

"Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz kenne ich selbstverständlich, teile sie aber nicht. Wenn Sie etwa die Pressemitteilungen der Bundespolizei in Weil verfolgen, können Sie sehen, dass das illegale Einreisen nach Deutschland selbstverständlich verfolgt wird. Von einer Außerkraftsetzung der rechtsstaatlichen Ordnung kann überhaupt keine Rede sein. Die zugegeben schwierigen wenn nicht gar chaotischen Zustände Ende 2015/Anfang 2016 liegen längst hinter uns. Jetzt geht es darum, die große anständige Mehrheit der Flüchtlinge zu integrieren, damit diese schnell in Arbeit kommen und andererseits diejenigen Migranten, die bei uns Straftaten begehen, schneller abzuschieben.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Fechner

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