Frage an Johannes Rupprecht bezüglich Recht

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Johannes Rupprecht
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Frage von Hans-Jürgen S. •

Frage an Johannes Rupprecht von Hans-Jürgen S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Rupprecht,

weshalb ist das Grundgesetzgebot noch nicht erfüllt, wonach sich das deutsche Volk nach erfolgter Vereinigung in freier Selbstbestimmung eine Verfassung geben soll? (Das Grundgesetz ist ja lediglich ein Gesetz zu dem die Haager Landkriegsordnung Besatzungsmächte verpflichte zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem besetzten Land.)

Oder gab es de jure noch gar keine Vereinigung Deutschlands? Denn:

Die neuen Bundesländer wurden durch das Ländereinführungsgesetz von der DDR Volkskammer zum 14.10.1990 etabliert.

Laut Beitrittsgesetz traten diese am 03.10.1900 dem Artikel 23 des Grundgesetzes bei,
der zu diesem Zeitpunkt längst gestrichen war.

Das heißt: am 3. oktober 1990 traten Länder, die zu diesem Zeitpunkt NOCH GAR NICHT EXISTIERTEN, dem Grundgesetz gemäß einem Artikel bei, der zu dem Zeitpunkt NICHT MEHR EXISTIERTE.

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Sauerbrey

P. S.: Frau Wöhrl hat sich seit ca. 2 Wochen zu keiner Antwort durchringen können.

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Antwort von
MLPD

Sehr geehrter Herr Sauerbrey,

Die Frage zu beantworten, warum das Grundgesetzgebot, wonach sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung geben soll, nicht erfüllt wurde, dafür sind wir die MLPD eigentlich der falsche Adressat. Hier müssen Sie die damals politischen Verantwortlichen in Deutschland fragen. Aber unabhängig von der Verfassungsfrage ist für uns die Wiedervereinigung Deutschlands das „Ergebnis der demokratischen Volksbewegung in der DDR und des tiefen Wunsches des ganzen deutschen Volkes zur Überwindung der Spaltung der Nation.“ (Programm der MLPD auf S.12)

Natürlich erfolgte sie unter kapitalistischen Vorzeichen, d.h. unter den Vorzeichen der wirtschaftlichen und politischen Macht des westdeutschen Monopolkapitals. Diese interessierten sich natürlich überhaupt nicht für eine Selbstbestimmung des deutschen Volkes. Jede Verfassung ist auch nur Ausdruck der jeweiligen Machtverhältnisse. Das Monopolkapital hat sich den Staat vollkommen untergeordnet und es hat eine allseitige Herrschaft über die gesamte Gesellschaft errichtet. Das kommt doch in diesem Vorgang der Missachtung des Auftrages des Grundgesetzes zum Ausdruck. Ich bin im übrigen auch der Meinung, dass Deutschland schon lange kein besetztes Land mehr ist, sondern ein aufstrebendes imperialistisches Land, was auch die Einsätze deutscher Truppen im Ausland beweisen und hier werden durchaus eigenständige Interessen vertreten.

Das was im Grundgesetz drin steht von Selbstbestimmung des deutschen Volkes ist für mich unter diesen kapitalistischen Bedingungen eine Phrase. Eine echte Selbstbestimmung des deutschen Volkes (zu dem meines Erachtens auch die dauerhaft in Deutschland lebenden anderen Nationalitäten gehören) kann es meines Erachtens nur geben, wenn die Diktatur der Monopole überwunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Rupprecht