Wie rechtfertigen Sie die neue Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten im Wehrdienstrecht, und werden Sie sich für eine parlamentarische Überprüfung einsetzen?
Nach der neuen Fassung des § 2 WPflG gilt § 3 WPflG seit dem 1. Januar 2026 offenbar auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls. Damit brauchen männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres für einen Auslandsaufenthalt von mehr als drei Monaten eine Genehmigung. Ich halte das für einen unverhältnismäßigen Eingriff in Freizügigkeit, Beruf, Ausbildung und private Lebensplanung. Noch problematischer ist, dass das Verfahren, mögliche Ausnahmen und die praktischen Folgen für Betroffene bislang nicht klar und transparent geregelt sind. Ich bitte Sie deshalb um eine eindeutige Stellungnahme und darum, sich für eine parlamentarische Überprüfung, Begrenzung oder Rücknahme dieser Regelung einzusetzen.
Antwort ausstehend von Josef Oster CDU
