Antwort 29.09.2026 von Josephine Ortleb SPD
Zu Beginn dieses Jahres wurde zudem die Pendlerpauschale auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Das bedeutet in ihrem Fall konkret, dass Sie für Ihren Arbeitsweg Werbungskosten geltend machen können.
