Sehr geehrter Herr Frömmrich, laut Ihrer Aussage in der Plenarsitzung vom 16.02.2023 wurde erst mit den Urteilen des BVerfG von 2020 die Parameter der Besoldung geändert. Bitte führen Sie dies aus.

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Jürgen Frömmrich
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Frage von Thomas W. •

Sehr geehrter Herr Frömmrich, laut Ihrer Aussage in der Plenarsitzung vom 16.02.2023 wurde erst mit den Urteilen des BVerfG von 2020 die Parameter der Besoldung geändert. Bitte führen Sie dies aus.

Sehr geehrter Herr Frömmrich,

In Ihrem Redebeitrag wiesen Sie den Vertreter der SPD zurecht, weil dieser ausführte dass die Besoldung der Beamten bereits seit 2013 verfassungswidrig sei.
Sie erläuterten, die Aussagen der SPD seien unwahr und ein "Angriff aufs Hirn", da das Bundesverfassungsgericht erst in 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung geändert habe.

Das Urteil 1 A 2704/20 vom 30.11.2021 des VGH betrifft die W-Besoldung des Jahres 2013 (für die Professorenbesoldung gelten die gleichen Grundsätze wie für die A-Besoldung).
Das Urteil 1 A 863/18 vom 30.11.2021 des VGH betrifft die A6 Besoldung des Jahres 2016.
In beiden Fällen übergab das VGH die Fälle an das Bundesverfassungsgericht wegen anzunehmender Verfassungswidrigkeit.

Diese Urteile beziehen sich klar auf den Zeitraum VOR 2020, bitte elaborieren Sie, warum erst ab 2020 die Besoldung verfassungwidrig sein soll.

Vorab vielen Dank!

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Sehr geehrter Herr W.,

Vielen Dank für ihre Frage, die ich hiermit sehr gerne beantworte.

Die Behauptungen der SPD, dass in Hessen bereits seit 2013 die Beamtenbesoldung verfassungswidrig sei, stimmt so nicht. Das bestätigt auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt aus 2018, wie man unter anderem hier nachlesen kann: https://www.hess-staedtetag.de/aktuelles/arbeitsfelder/artikelansicht/article/kein-verfassungsverstoss-in-der-hessischen-beamtenbesoldung-urteile-des-vg-frankfurt-am-main-vom/

Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Jahr 2020 die Parameter für die Beamtenbesoldung aufgrund einer Klage gegen die Beamtenbesoldung in NRW geändert. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Besoldung von Beamten (inklusive familienbezogener Leistungen und Kindergeld) 15% über der Grundsicherung liegen muss. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html

Aufgrund der Rechtsprechung müssen die Länder und der Bund die Beamtenbesoldung anpassen. Das Land Hessen ist dieser Aufforderung mit dem Beschluss des Gesetzesentwurfs von CDU und GRÜNE in der letzten Landtagssitzung nachgekommen.

Die Opposition und insbesondere die SPD will aber den falschen Eindruck erwecken, CDU und GRÜNE hätten schon 2013 gewusst, dass die Beamtenbesoldung verfassungswidrig ist und dies billigend in Kauf genommen. Damit will man uns unterstellen, dass wir nicht an einer guten Besoldung für die hessischen Beamten interessiert seien. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wissen, welche wertvolle Arbeit die Beamten in Hessen leisten und diese Arbeit muss selbstverständlich ausreichend honoriert werden.

Ich hoffe ich konnte ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Frömmrich

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