Gerne verweisen wir Sie hinsichtlich der von Ihnen gestellten Frage auf die zahlreichen Maßnahmen, die von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden. Diese können Sie auf der folgenden Webseite nachlesen:
Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, ist das Ergebnis eines mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses. Dieser Kompromiss berücksichtigt sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Kindes.
Gerne verweisen wir auf die Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes, Thorsten Frei MdB, auf eine ähnliche gestellte Frage
Auswirkungen auf meinen Umgang mit den öffentlich-rechtlichen Medien hat dies nicht.
Gerne verweisen wir auf die Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes, Thorsten Frei MdB, vom 31.7.2025:
Gerne verweisen wir auf ihre Antwort vom 16.7.2025: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/julia-kloeckner/fragen-antworten/stimmen-sie-am-freitag-dafuer-dass-frauke-brosius-gersdorf-zur-richterin-am-bundesverfassungsgericht