Zunächst einmal möchte ich ausdrücklich anerkennen: Mit Ihrer PV-Anlage leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und zum Erfolg der Energiewende. Umso ärgerlicher ist es, wenn Netzbetreiber Verzögerungen verursachen und sich Bürgerinnen wie Sie damit alleingelassen fühlen. Ihren Frust kann ich sehr gut nachvollziehen.
Eine Änderung von Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes, wie von Herrn Palmer dargestellt, ist nicht geplant.
Ja, ich unterstütze einen Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht.
Die starken Preisunterschiede bei den Grundversorgern sind ein großes Problem, der Wohnort darf nicht zum Nachteil bei der Gasrechnung werden.
Ich teile Ihre Haltung, dass Bescheide grundsätzlich und unabhängig vom Inhalt eine Begründung enthalten sollten. Da dies - wie von Ihnen erwähnt - auch in der Geschäftsordnung des Bundestages hinsichtlich der Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (§ 112 GO-BT) erwähnt wird, erwarte ich von den handelnden Abgeordneten, dass sie dem Folge leisten.
Ich finde es richtig, dass der ÖPNV im Vergleich attraktiver werden muss, jedoch lässt sich dieser Ansatz nicht 1:1 auf den ländlichen Raum übertragen.