Können Sie mir bitte eine Antwort auf meine Nachfrage vom 20.08.2023 geben? Wie soll ich Ihren „sozialen Meilenstein“ finanzieren?

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Katharina Dröge
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Frage von Harald W. •

Können Sie mir bitte eine Antwort auf meine Nachfrage vom 20.08.2023 geben? Wie soll ich Ihren „sozialen Meilenstein“ finanzieren?

Sehr geehrte Frau Dröge,
auf meine Frage vom 12.07.2023, haben Sie mir am 16.08.2023 geantwortet. Hiernach handelt es sich bei den von der Regierung beabsichtigten Gesetzen zur Energiewende im Gebäudesektor um einen „sozialen Meilenstein“.
Eine Antwort auf meine Fragen sind Sie mir allerdings schuldig geblieben.
Wegen fehlender Infrastruktur ( kein Breitband, kein ÖPNV, keine sozialen Einrichtungen oder Einkaufsmöglichkeiten, nicht mal ein Radweg oder Bürgersteig) kann ich lediglich einen Mietpreis von vier bis fünf Euro/Quadratmeter erzielen.
Die von Ihnen geforderten Umbaumassnahmen/ Energiesparmaßnahmen sind über die Miete, Zuschuss und 50 Cent Mieterhöhung definitiv nicht zu erwirtschaften. Ich kann die von Ihnen geplanten Maßnahmen schlicht und einfach nicht finanzieren!
Daher hatte ich Sie gebeten, mir den deshalb zwangsläufig notwendigen Schritt zur Beendigung/ Einstellung der Vermietung aufzuzeigen. Der Gesetzgeber muss sich da ja wohl Gedanken gemacht haben!
MfG

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Lieber Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. An dieser Stelle möchten wir Sie auf die Antwort auf Ihre Frage vom 19.08. verweisen, die wir für Sie hier nochmal als Referenz eingefügt haben: 

Wie wir in der Antwort auf Ihre letzte Frage mit gleichem Inhalt dargelegt haben, wird es eine Vielzahl an Erfüllungs- und Förderoptionen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geben.

Eine Wärmepumpe stellt dabei eine Erfüllungsoption von vielen da. Weil Sie diese Option besonders zu interessieren scheint, haben wir hier ein Beispiel für Sie zusammengestellt:

Die Gesamtkosten für den Einbau einer Wärmepumpe entwickeln sich gerade dynamisch nach unten und werden aufgrund wachsender Produktionskapazitäten weiter sinken. Bei aktuell realistischen Gesamtkosten von 15.000 Euro können Vermieter*innen 30 Prozent über die Förderung finanzieren. Handelt es sich bei dem Mietobjekt beispielsweise um ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmeter, wäre der Einbau nach etwas über 13 Jahren durch die Umlage finanziert. Ihr Hinweis auf die Lebensdauer einer Wärmepumpe bezieht sich dabei vermutlich auf die Lebensdauer des Verdichters – eine Wärmepumpe hält je nach Modell zwischen 15 bis 25 Jahren. Ein Verdichter kann einfach ausgetauscht werden. Besitzen Sie ein mehrere Wohnungen in einem Haus erfolgt die Förderung je Wohnung, die Sie besitzen.

Um nachhaltig und zukünftig günstig zu heizen, gibt es neben einer Wärmepumpe diverse Erfüllungsoptionen: beispielsweise der Anschluss ans lokale Fernwärmenetz; Pellet- oder Holzzentralheizungen; andere Heizungstechnik auf Basis Erneuerbarer Energien, zum Beispiel Brennstoffzellheizungen, sofern sie ausschließlich mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden.

Allgemein ist auch zu beachten, dass Erneuerbare Energien günstiger sind. Fossile Brennstoffe verzeichnen in den letzten Monaten eine starke Preissteigerung, hinzu kommt die CO2-Bepreisung. Damit sind klimaneutrale Heizungen in der Anschaffung insgesamt günstiger als ihre fossilen Pendants.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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