Sehr geehrte Frau MdB Kathrin Michel SPD, was kann man tun, damit solche Anzeigen bzw. Straftaten trotzdem mit den Mittel und Methoden aufgeklärt werden?

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Frage von Erhard J. •

Sehr geehrte Frau MdB Kathrin Michel SPD, was kann man tun, damit solche Anzeigen bzw. Straftaten trotzdem mit den Mittel und Methoden aufgeklärt werden?

Sehr geehrte Frau Michel,

Deutschland hat sich den europäischen Rechtsstandards noch nicht angepasst
und somit gilt § 146 GVG. Das heißt, dass der/die Justizminister/in gegenüber
der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist. Das heißt aber auch, dass, eine
vom Justizminister begangene Straftat (z.B. Falschbeurkundung im Amt)
aufgrund von Paragraph 146 GVG über die Staatsanwaltschaft
nicht aufgeklärt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Erhard J., auch an dieser Stelle möchte ich wegen Ihres umfangreichen Gesprächsbedarfs aus Ihren vier Anfragen gerne meine Einladung zu einem Gespräch in einem meiner Wahlkreisbüros erneuern und lade Sie herzlich ein, sich unter den zu Ihrem Anliegen von 28. September 2023 genannten Kontaktdaten für einen Termin zu melden.

Ihre Kathrin Michel

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