Frage an Kay Nerstheimer bezüglich Innere Sicherheit

Gesprächsrunde im EU-Parlament in Brüssel
Kay Nerstheimer
NPD
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Frage von Tom O. •

Frage an Kay Nerstheimer von Tom O. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Nerstheimer,

was gedenkt Ihre Partei gegen radikale Islamistenstützpunkte in Berlin, wie z.B. dieses spezielle Grundstück in Berlin-Neukölln, zu tun: http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/09/berlin-verstoesst-gegen-anti-terror-verordnung-der-eu.html

Mit freundlichen Grüßen
T. O.

Gesprächsrunde im EU-Parlament in Brüssel
Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr O.,

das ist eigentlich relativ einfach. Wer nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht und unsere freiheitlich, demokratische Ordnung bekämpft und beseitigen möchte, hat sein Bleiberecht verwirkt.
Wir, die Alternative für Deutschland sind angetreten, um den Rechtsstaat wieder aufzurichten. In Berlin hat sich seit Jahren, auch mit staatlicher Förderung bzw. konsequentem Wegschauen, eine radikale und gewaltbereite Szene etabliert. Egal ob es islamistische oder die mit ihm sympathisierende Linksszene ist. Recht und Gesetz gelten für alle! Man muß nicht neue Gesetze verabschieden um Aktionismus vorzutäuschen, nein, man muß bestehende Gesetze konsequent anwenden und unseren Sicherheitskräften uneingeschränkt den Rücken stärken und freihalten, damit sie ihre Aufgaben auch erfüllen können.
Wir werden die Polizei wieder zu dem machen, was sie Personell vor den roten Regierungen war, wir werden sie mit der nötigen modernen Ausrüstung versehen und die freiwillige Polizeireserve wieder aufstellen.
Im Grundgesetz ist die Freiheit des Bekenntnisses festgeschrieben, das heißt aber nicht, das man im Namen seiner Religion alles tun kann was man möchte. Auch das ist im Grundgesetz geregelt. Wer hier herkommt und unsere Religion, unsere Art zu leben und unsere Regeln nicht akzeptieren will oder kann, der soll halt in ein Land gehen, das zum Haus des Islam gehört. Der Geheime Rat Johann Wolfgang v. Goethe sagte mal ," Wem die Gesetze eines Landes nicht passen, soll in eine Land gehen in dem sie nicht gelten!" Oder einfach gesagt, wer hier straffällig wird, obwohl er weiß, das ihm bei der Ausweisung in sein Heimatland auch Strafverfolgung droht, wird trotzdem abgeschoben. Es wird niemand gezwungen in unserem Land straffällig zu werden und wer es trotzdem tut, muß auch die Konsequenzen tragen. Im Vorfeld kann man solche Orte wie in Ihrem Link einfach schließen und den dazu gehörigen Verein verbieten. Das gleiche gilt für die ausländische Finanzierung solcher Gemeinden, die muß unterbunden werden, da z.B. die türkische Regierung über solche Hintertüren Einfluss auf unsere Politik ausüben will.

Mit freundlichen Grüßen

Kay Nerstheimer