Wieso sieht es derzeit so aus, als wollen ausgerechnet Grünen Minister das Cannabis Gesetz sabotieren, obwohl 62% der Grünen Wähler eine Legalisierung befürworten?

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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Stefan K. •

Wieso sieht es derzeit so aus, als wollen ausgerechnet Grünen Minister das Cannabis Gesetz sabotieren, obwohl 62% der Grünen Wähler eine Legalisierung befürworten?

Sehr geehrte Frau Kappert- Gonther,

herzlichen Glückwunsch zum Beschluss des CanG in der 2./3. Lesung und danke für Ihren Einsatz dafür!

Leider stößt es bei mir auf völliges Unverständnis, dass ausgerechnet Grünen Minister jetzt möglicherweise dafür sorgen, dass das CanG mindestens beim Inkrafttreten verzögert wird.
https://www.youtube.com/watch?v=49-qakLYtZs

Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass laut der letzten Forsa Umfrage 62% der Grünen Wähler eine Legalisierung befürworten?
https://www.n-tv.de/politik/Mehrheit-der-Deutschen-weiter-gegen-Cannabis-Freigabe-article24766380.html

Man kann abgesehen davon natürlich einiges an diesem Gesetz kritisieren - aber wieso steht es überhaupt zur Debatte, dass ausgerechnet die Grünen das Gesetz jetzt - sogar entgegen dem Wunsch der Mehrheit der eigenen Wählerschaft - sabotieren?
Werden jetzt Wahlversprechen einfach gebrochen?

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir das erklären könnten.

Mit freundlichen Grüßen!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

es war ein wichtiger Schritt, dass das Cannabisgesetz im Bundestag verabschiedet wurde. Es markiert einen entscheidenden Fortschritt für eine humane und moderne Drogenpolitik. Damit lösen wir als Ampel-Koalition ein wichtiges gesellschafts- und gesundheitspolitisches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Wir Grüne haben schon lange für eine humane Drogenpolitik und mehr Gesundheitsschutz gekämpft, denn die Verbotspolitik ist gescheitert. Mit dem Beschluss des Bundestages kommen wir dem Ende der Kriminalisierung des Cannabiskonsums durch Erwachsene einen großen Schritt näher. Jetzt ist der Bundesrat am Zug.

Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, sondern ein Einspruchsgesetz. Den kurzfristig vorgetragenen Vorschlag, den Ländern zur verwaltungstechnischen Umsetzung mehr Zeit einzuräumen, haben wir in Erwägung gezogen, um eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu vermeiden. Dafür haben wir in der Koalition keine Übereinkunft erzielen können. Falls es zur Anrufung eines Vermittlungsausschusses kommt, muss er thematisch eng umrissen bleiben auf die Frage eines geänderten Inkrafttretens.

Es wird zum Teil, gerade seitens der Union, polemische und wenig konstruktive Kritik an dem Gesetz vorgetragen. Pauschalkritik weisen wir deutlich zurück, denn das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Gesundheits- und Jugendschutz zu stärken und Polizei und Justiz mittelfristig zu entlasten. Eine Blockadehaltung darf es nicht geben. Es finden Gespräche mit den Ländern statt, um die nächsten Schritte konstruktiv zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

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