Frage von Jochen T. • 21.09.2024
Antwort ausstehend von Kirsten Kappert-Gonther Bündnis 90/Die Grünen
Der G-BA stuft verschiedene Kortikosteroide, die zur Behandlung eingesetzt werden können, als Lifestyle-Arzneimittel ein, sodass sie nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen
Paragraf 13b im Tierschutzgesetz ermöglicht es den Bundesländern, Katzenschutzverordnungen zu beschließen
Ziel dabei sei es, das Bundesamt zu entlasten und zum Beispiel Routine-Fälle von Asylanträgen bei hohem Qualitätsstandard schneller zu bearbeiten.
Das Prä muss bei der Schadensminimierung liegen. Eine kontrollierte Abgabe von Cannabis kann dem Kauf von unbekannten Substanzen im Internet vorbeugen. Ergänzend müssen transparente Informationen und Risikobewertungen erstellt sowie Drugchecking ermöglicht werden.