Einer Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht nun nichts mehr im Wege. Das genaue Datum ist mir, ebenso wie etwaige Urlaubzeiten des Bundespräsidenten, nicht bekannt. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Antwort 09.08.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 28.06.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auch für Radfahrende gibt es Strafzettel, zum Beispiel wenn eine rote Ampel missachtet wird oder für das Fahren auf der falschen Straßenseite.
Antwort 28.06.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen.
Antwort 01.07.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat nach meinem Kenntnisstand bisher keinen Gebrauch von der Verordnungsermächtigung in § 17 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes gemacht
Antwort 24.06.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Klarstellung zur nicht geringen Menge müsste im Cannabisgesetz erfolgen. Jedoch verweisen BMJ und BMG auf die Zuständigkeit des jeweils anderen Hauses. Ich sehe daher leider nicht, dass es alsbald zu einer Regelung kommen wird.
Antwort 17.06.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
der kürzlich festgelegte THC-Grenzwert liegt bei 3,5 ng THC pro ml Blutserum.