Frage an Kirsten Lühmann bezüglich Verkehr

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Kirsten Lühmann
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Frage an Kirsten Lühmann von Horst R. bezüglich Verkehr

Das Verhalten des KBA - einer öffentlichen Behörde [ und damit aus meiner Sicht zum Schutz der Bürger gedacht ] - ist in Bezug auf das Verhalten zur Automobilindustrie bekanntlich fragwürdig. Auch wenn man bedenkt/berücksichtigt, dass die Automobilbranche zur Schlüsselindustrie zählt.
Ein neues "Highlight" ist das Ignorieren von rechtskräftigen Urteilen bzgl. Herausgabe von Akten/Unterlagen. Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. April 2018 (6 A 48/16) ist das KBA dazu verurteilt worden, der DUH Einsicht zu gewähren. Nun mußte die DUH bei Gericht Zwangsgeldandrohung beantragen.

Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kennt die Hinhaltetaktik der Behörde. Unter em 8. Dezember 2020 liegt der Kanzlei ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgericht Schleswig (Az. 6 A 243/18) über Akteneinsicht vor. Im Mittelpunkt der Akten stehen KBA-Ermittlungen zum Getriebe AL551, das in den Fahrzeugmodellen Audi Q5 (2,0 TFSI) und Audi RS6 (4,0 l TFSI) verbaut ist. Das KBA hat die Akten trotz rechtskräftigem Urteil bisher nicht herausgegeben. Unter dem 20. März 2021 hat die Kanzlei beim Verwaltungsgericht Schleswig die Androhung eines Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen das KBA beantragt.
Ist nicht die Frage des Verhaltens des Verkehrsministers hier angebracht? Ist der Leiter des KBA noch tragbar?
Gern höre ich von Ihnen.
MfG – H. R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rammler,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Verhalten des Kraftfahrtbundesamts und im weiteren auch das des Verkehrsministers im Zusammenhang mit der Offenlegung von Informationen.

Die Einschätzung, ob der Präsident des Kraftfahrtbundesamtes den Auftrag seines Amtes voll umfänglich erfüllt, obliegt dem Verkehrsminister. Wir hatten uns im Jahr 2017 als eines der Ergebnisse des 5. Untersuchungsausschusses („Abgas“) darauf verständigt, das Kraftfahrtbundesamt um eine Abteilung „Marktbeobachtung“ zu erweitern und es personell und technisch dafür auszurüsten, künftig nach der Erteilung der Typgenehmigung die Einhaltung von Abgasgrenzwerten überwachen zu können. Dass dann als neuer Präsident des Kraftfahrtbundesamts im Jahr 2020 der Leiter genau dieses Bereichs aus dem Verkehrsministerium entsandt wurde, zeigt zunächst, dass diesem Punkt auch seitens des Ministeriums eine entsprechende Relevanz beigemessen wird.

Was Sie hinsichtlich des Kommunikationsverhaltens des Kraftfahrtbundesamts schreiben, lässt wiederum ein Schema erkennen, das aus dem Verkehrsministerium in den vergangenen Jahren leider nur zu bekannt ist. Die von dort ausgehenden Transparenzversprechen im Rahmen der Arbeit mehrerer Untersuchungsausschüsse wurden letztendlich nicht in vollem Umfang eingehalten.

Insofern warten auch wir – wie das Handelsblatt es Anfang dieses Jahres formulierte – auf einen Kulturwandel beim KBA, der sich über eine längere Zeit vollziehen muss und für den hoffentlich nach der Wahl im September bessere Grundvoraussetzungen geschaffen werden als sie dort derzeit herrschen.

Mit freundlichen Grüßen

Kirsten Lühmann