Frage an Klaus Lederer bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Klaus Lederer
Klaus Lederer
DIE LINKE
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Frage von Arnd B. •

Frage an Klaus Lederer von Arnd B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Lederer,

Ich habe gerade folgenden Satz von Ihnen entnommen: "Da wäre doch zu prüfen, ob nicht ein Teil derer, die sich seit Monaten in der Flüchtlingshilfe engagieren, die jetzt noch teilweise in den Flüchtlingsheimen angestellt sind, dort aber nur befristete Verträge haben, für einen Quereinstieg im öffentlichen Dienst gewonnen werden kann".

Ich, der durch fachliche Leistung und Qualifikation mir einen Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst erkämpft habe, frage mich - wie Sie mit Ihrer naiven Forderung der Vorgabe des Grundgesetzes gerecht werden wollen, dass jeder Deutsche "nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte " (Art 33 Grundgesetz) hat?
- was Sie mit Menschen machen, die sich ehrenamtlich für Senioren oder deutsche Obdachlose engagieren? Ist deren Arbeit weniger wert?
-ob Sie wirklich glauben, dass Jobs im Öffentlichen Dienst auf diese Art vergeben, ohne Auswirkung auf die Leistungsfähigeit bleibt?

Klaus Lederer
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie aus eigenem Erleben mit Sicherheit wissen und spüren, benötigt der öffentliche Dienst in Berlin dringend neue Mitarbeiter*innen. Während die Stadt kontinuierlich wächst (und damit auch der Personalbedarf im öffentlichen Dienst), werden bis zum Jahr 2015 die Hälfte der derzeit Beschäftigten in Rente bzw. Pension gehen. Mein Vorschlag, ehrenamtliche Helfer*innen für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, ist eine von mehreren Maßnahmen, um den drohenden Kollaps der Berliner Verwaltung abzuwenden. Selbstverständlich müssten die Helfer*innen auch weitergehend qualifiziert werden, was bspw. durch berufsbegleitende Ausbildungsmaßnahmen möglich wäre. Erzieher*innen oder Sozialarbeiter*innen sind nicht selten im Beruf, während sie parallel ihre Qualifikation erwerben.
Bei Ihrer Frage bzgl. Ehrenamtlicher Helfer*innen im Bereich Senior*innen und Wohnungslose denke ich, dass von einer Öffnung des öffentlichen Dienstes für Ehrenamtler*innen natürlich auch diese davon profitieren würden. Die Wertschätzung der Arbeit von Menschen in der Senior*innen- und Wohnungslosenhilfe hat DIE LINKE stets betont (und zwar unabhängig von der Nationalität der Hilfsbedürftigen).
Das Eignungs- und Qualifikationsprinzip der Einstellungen im öffentlichen Dienst wird durch meinen Vorschlag nicht ausgehebelt, das Gegenteil ist der Fall. Anstatt wie bisher auf das wundersame Erscheinen geeigneter Anwärter*innen zu warten und hierdurch dem absehbaren Personalnotstand tatenlos entgegenzuschreiten, hat sich in den letzten Monaten eine große Anzahl Menschen durch ehrenamtliche Erfahrung zu gewissen Teilen selbst qualifiziert.
Diese Helfer*innen haben unbürokratisch, tatkräftig, ausdauernd und unter immensen Belastungen eine Situation bewältigt, von der die Landespolitik, auf Grund jahrelanger Vernachlässigung der Einstellung und Qualifizierung des öffentlichen Dienstes, offenkundig überfordert war. Nicht alle werden das wollen. Andere wiederum verfügen möglicherweise schon über die Voraussetzung für manches Eingangsamt. Andere wiederum sind möglicherweise bereit, sich an der Verwaltungsakademie oder anderen Qualifikationsinstitutionen für die öffentliche Verwaltung Perspektiven zu verschaffen. Mit anderen Worten: Art. 33 Abs. 5 GG ist mir als Jurist natürlich bekannt. Was allerdings die Empathie und das Engagement angeht, das diese Menschen mitbringen, um etwas für unsere Stadt zu leisten - daran kann gewiss keine Zweifel haben, wer selbst erlebt hat, was diese Menschen in den vergangenen Monaten weggetragen haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Klaus Lederer

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