Antwort 18.01.2024 von Lars Castellucci SPD
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt
