vielen Dank für Ihre Anfrage zum Informationsfreiheitsgesetz mit dem Verweis auf einen Vorgang auf der Website „Frag den Staat“.
Grundsätzlich ist der Einsatz eines Avatars zur Überbrückung krankheitsbedingter Abwesenheiten in NRW möglich und wird bereits in mehreren Städten genutzt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein landesweit einheitlich geregeltes Verfahren, sondern um ein ergänzendes Angebot, das Schulen in eigener Verantwortung und in Absprache mit Schulträgern und Datenschutzbeauftragten umsetzen können.
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen und Regelungen ist wichtig, um den vielfältigen Bedürfnissen aller betroffenen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und ihnen auch bei längerer Erkrankung eine möglichst stabile schulische Anbindung zu ermöglichen
Eine finanzielle Verbesserung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte kommt!
Vorgeschlagen sind momentan fünf Stufen, die zu einer vollkommenden Anpassung zum 1.8.2026 führen.
Allerdings würde ein solches System in der aktuellen Situation schnell an seine Grenzen stoßen und wäre keine Lösung.