Frage an Lothar Binding bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Lothar Binding
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Frage von Sascha R. •

Frage an Lothar Binding von Sascha R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo ich habe einige fragen

1. wenn das sogenante beschndeidungsgesetz in kraft tritt, gibt es eigentlich auch dann für die opfer möglichkeiten für schmerzensgeld oder schadensersatz, wenn diese volljährig sind? Da ja heute schon viele darunter zu leiden haben und weltweit 10000 juden dagegn sind.

2. es gibt den gleichhatsgrundsatz, da ja nur an jungen genitalverstümmelungen dürchgefürt werden dürfen, neigen sie dann eher dazu zusagen wir legalisieren die weibliche form auch oder meinen sie ob man dann doch lieber die genitalverstümmelung bei jungs und mädchen verbieten sollte. es gibt bereits forderungen zu weiblichen genitalverstümmelung, welche der männlichen enspricht dazu folgender link.

www.humanist-news.com/professor-fordert-legalisierung-von-genitalverstummelung-fur-madchen/

3 warum redet man eigentlich bei der männlichengenitalverstümmelung von beschmeidung ? da wird doch die komplettevorhaut amputiert. und damit gehen bis zu 20.000 nervenenden verloren.

4, wie stehen sie zur verantwortung in deutschland minderheiten zu schützen, wie zum beispiel jüdische gegner der sogenanten beschneidung und ihr recht aug körperliche unversehrtheit beschnitten wird?

5. warum klärt der bundestag die verfassungsrechtlichkeit der sogenanten beschneidung durch das bundesverfassungsgeriicht nicht ab ? dies würde doch eine ernorme rechtsicherheit schaffen. denn wenn das gesetz beschlossen ist könne immer noch strafanzeigen folgen und dann muss das bundesverfassungsgericht ohnehin entscheiden.

6 glauben sie das das sogenannte beschneidungsgesetz mit der verfassung vereinbar und dem kinderrechtskonvention ist?

natürlich müssen wir auf die jüdisch bevölkerung rücksicht nehmen, aber bedeutet das nicht das wir diplomatische gespräche führen müssen, anstatt etwas zu legalisieren wofür es keine einstimmige meinung gibt und dann die minderheiten darunter zu leiden haben.

mit freundlichen grüßen

Sascha Rode

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rode,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Beschneidung von Jungen.
Seit dem Urteil des Landgerichts Köln im Juni dieses Jahres zur Beschneidung eines vierjährigen Jungen wird das Thema rituelle Beschneidung von Jungen in Deutschland sehr emotional und leidenschaftlich diskutiert. Einerseits wird argumentiert der Schutz der Kinder sei fundamental für unsere Rechtsordnung. Andererseits wird dargelegt, dass es unseren jüdischen und muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch künftig möglich sein müsse, grundlegende Glaubensinhalte in unserem Land zu praktizieren. Diese wiederstrebenden Interessen zu einem Ausgleich zu bringen ist sehr schwierig.
Ich lehne die nicht medizinisch indizierte Beschneidung von unmündigen Jungen ab, weil die irreversible und für das Kind schmerzhafte Entfernung des hochsensiblen, erogenen und funktional wichtigen Körperteils dauerhafte physische und psychische Auswirkungen haben kann.
Für gewalttätige kulturelle Praktiken, die religiös verbrämt werden, darf in einer freiheitlichen, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft, wie der unseren, kein Platz sein. Laut Artikel 24,3 der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland unterschrieben hat, müssen die Vertragsstaaten alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.
Bei Jungen über 14 Jahren sollte der Eingriff möglich sein, wenn der betroffene Junge einsichts- und urteilsfähig ist und der Beschneidung ausdrücklich zugestimmt hat. Die Beschneidung muss aber dann nach den Regeln der ärztlichen Kunst und von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie/Urologie erfolgen.
Einige Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken haben einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/11430) formuliert, der einerseits das Recht des Kinders auf körperliche Unversehrtheit berücksichtigt aber andererseits auch den Juden und Muslimen die Möglichkeit gibt ihren Glauben in Deutschland zu leben.
Ich hoffe sehr, dass ich Ihre Fragen, wenn auch nicht im Detail, grundsätzlich reflektiert habe.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Binding, MdB