Guten Tag Herr Karaahmetoğlu, die Wahlergebnisse der letzten Landtagswahlen bringen mich dazu ihnen meine im Januar gestellte Frage erneut zu stellen: Wo bleibt das AfD Verbot?

Macit Karaahmetoglu
Macit Karaahmetoğlu
SPD
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Frage von Tobias G. •

Guten Tag Herr Karaahmetoğlu, die Wahlergebnisse der letzten Landtagswahlen bringen mich dazu ihnen meine im Januar gestellte Frage erneut zu stellen: Wo bleibt das AfD Verbot?

Am 11.1. habe ich sie bereits gefragt wie sie zu einem Verbot der AfD stehen. Seitdem sind drei Landtagswahlen vergangen in denen die AfD große Erfolge feiern konnte. Rechtsextreme Übergriffe nehmen zu, die etablierten Parteien überbieten sich darin die Forderungen der AfD umzusetzen und schaffen es doch nicht die Wähler umzustimmen.

Sind sie immer noch so entspannt wie sie es im Januar waren und der Meinung dass ein Verbot der AfD nicht nötig ist? Noch nicht mal eine Prüfung des Verbots?

Mir machen diese Ereignisse Sorgen und ich würde mir wünschen dass diese Sorgen auch ernst genommen werden.

Der von Erich Kästner beschriebene Schneeball ist längst nicht mehr klein auf dem Weg zur unaufhaltsamen Lawine zu werden. Werden sie mithelfen die Lawine zu verhindern?

"Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Später war es zu spät. [...] Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist. Man muss den rollenden Schneeball zertreten."

Macit Karaahmetoglu
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich eines möglichen AfD-Verbotsantrags des Deutschen Bundestages und meiner Haltung dazu.

Eines vorweg: Ich erachte die AfD als antidemokratisch, in ihrer Rhetorik oftmals als menschenfeindlich und vertraue auch dem Urteil des Bundesverfassungsschutzes, dass die Partei – in Teilen ihrer Gliederung – gesichert rechtsextrem ausgerichtet ist.

Die Einschätzungen des Bundesverfassungsschutzes sind aber nicht zwingend ausreichend für ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass zu einem Verbot der AfD führen könnte – selbst wenn der Verfassungsschutz zeitnah zur Einschätzung kommen sollte, dass die AfD-Bundespartei ebenfalls als gesichert rechtsextrem angesehen wird.

Für ein Verbot reicht nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ideen verbreitet. Ihr muss auch eine aktive, aggressiv-kämpferische Haltung nachgewiesen werden, mit der sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet.

Um dies nachzuweisen, benötigt es eine Fülle an Beweisen, die nach allem, was ich vernehme, zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichen. Meine Befürchtung wäre daher, dass ein entsprechender Antrag zum jetzigen Zeitpunkt scheitern und so die AfD in ihrem Opfer-Mythos noch bestärken könnte. 

Der aktuell im Bundestag kursierende Antragentwurf von einigen Abgeordneten verschiedener Fraktionen hat zudem technische Mängel. Er fordert den Bundestag dazu auf, bereits jetzt einen Verbotsantrag zu beschließen. Erst danach würde eine notwendige Materialsammlung, um den Antrag inhaltlich zu begründen, in Auftrag gegeben. Diese würde vermutlich etwa ein Jahr benötigen und müsste dann eigentlich als Grundlage für einen Verbotsantrag dienen. Der vorliegende Antrag macht also den zweiten Schritt vor dem ersten. Das allein könnte für das Bundesverfassungsgericht genügen, um den Antrag als unzulässig zu bewerten.

Trotz des großen Potentials der AfD, eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darzustellen, halte ich daher einen Verbotsantrag zum jetzigen Zeitpunkt für falsch und sogar gefährlich.

Mit freundlichen Grüßen

Macit Karaahmetoglu, MdB

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