Wie bereits veröffentlicht, ist mit den Gewerkschaften verabredet, die gegebenenfalls erforderliche Anpassung aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG in den nächsten Monaten abzuschließen und notwendige Anpassungen dem Landtag vorzulegen.
Daher ist in einem ersten Schritt mit einer Besoldungserhöhung von 3,36 Prozent schon eine Anpassung der Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 erfolgt, die schon bei den Beamtinnen und Beamten angekommen ist.
Die Besoldungsanpassung aufgrund von Tarifvertragsumsetzung ist im Juli durch den Landtag rückwirkend zum 1.4.2026 beschlossen worden.
Da die Systeme folglich sehr unterschiedlich sind und auch eine Abgeordnetendiät nicht die Frage einer angemessenen Besoldung und Versorgung beantwortet, sondern eine Vergütung anderer Art ist [...], gibt es meines Wissens weder Überlegungen in NRW zur Übertragung von Besoldungsregelungen noch wäre das systematisch naheliegend.
Ich verstehe, dass es immer wieder zu Unwuchten in der Besoldungssystematik kommt.
