Wenn Wladimir Putin die Bundesrepublik Deutschland angriffe, dann würde Artikel 5 des NATO-Vertrages greifen.
Antwort 19.06.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Antwort 19.06.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Darüber kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Dafür müssten Sie sich an den Hersteller wenden.
Antwort 19.06.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Das ist in der Bundesrepublik Deutschland kein sicherheitsrelevantes Thema.
Antwort 19.06.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Deutschland ist keine Kriegspartei. Unsere Unterstützung der Ukraine bei der Selbstverteidigung ist völkerrechtskonform.
Antwort 16.06.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
So steht es im Grundgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Volksvertreterinnen und -vertreter zu bestätigen oder abzuwählen, wenn sie mit deren Arbeit unzufrieden sind und nehmen auf diese Weise Einfluss.
Antwort 14.06.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Deutschland würde seine Flugplätze zu Übungszwecken zur Verfügung stellen. Es würden keine Kampfflugzeuge von deutschen Flugplätzen in den Kriegseinsatz starten.