Frage an Markus Ferber bezüglich Petitionen

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Markus Ferber
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Frage an Markus Ferber von Michael U. bezüglich Petitionen

Sehr geehrter Herr Ferber,

die Kontrolle staatlicher Beihilfen liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU-Kommission. Die Kommission hat dazu von Amts wegen weitreichende Untersuchungsbefugnisse in den Mitgliedstaaten.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/beihilfenkontrollpolitik.html

Trotzdem wurde die Petition 27/2021 zu einer Beihilfe-Kontrolle in Hamburg für unzulässig erklärt, weil das Anliegen „offensichtlich nicht in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union“ falle.

https://fragdenstaat.de/anfrage/eu-rechtliche-analyse-der-petition-00272021/603182/anhang/0027.21.DE.List3.STAMPED_redacted.pdf

In der Petition wurde von der EU-Kommission gefordert, das „Elbtower“-Projekt auf unerlaubte staatliche Beihilfen zu prüfen, wg. Verkauf eines Grundstücks unter Wert.

https://fragdenstaat.de/anfrage/petition-00272021/597637/anhang/Anlage20027.21_redacted.pdf

Demnach wurde das „Elbtower“-Grundstück unter der Ägide des damaligen 1.Bürgermeisters Olaf Scholz für 122 Millionen € vergeben, obwohl andere Bieter bis zu 135 Millionen geboten hatten.

Die Empfehlung, die Petition für unzulässig zu erklären, stammt vom zweithöchsten Beamten des Parlaments, dem stellvertretenden Generalsekretär Markus Winkler.

https://fragdenstaat.de/anfrage/petition-00272021/597637/anhang/8Februaryfrom1561-20to1573-20andfrom0001-21to0078_redacted.pdf

Der stellvertretende Generalsekretär war ein langjähriger enger Mitarbeiter des früheren SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz.

https://www.europarl.europa.eu/the-secretary-general/de/organisation/deputy-secretary-general

Aufgrund der von Winkler nicht näher begründeten Empfehlung kann der Eindruck entstehen, dass es darum geht, den heutigen SPD-Kanzlerkandidaten Scholz vor unangenehmen Fragen zu schützen.

Welche Regeln gelten im Europäischen Parlament für mögliche politische Interessenkonflikte seiner höchsten Beamten?

Freundliche Grüße
Michael Urnau

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Sehr geehrter Herr Urnau,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für EU-Beamte ist das Statut über die Beschäftigten der EU einschlägig. In Titel II (Art. 11) ab Seite 19 finden Sie eine Übersicht der Rechte und Pflichten der Beamten. Das Dokument können Sie hier abrufen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01962R0031-20140501&from=EN

Was den Fortgang einer Petition im Europäischen Parlament angeht, ist dafür der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zuständig, in dem ich nicht Mitglied bin. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich bei etwaigen weiterführenden Fragen zur von Ihnen angesprochenen Petition an einen der Kollegen aus dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zu wenden. Eine Liste der Kollegen finden Sie hier:

https://www.europarl.europa.eu/committees/de/peti/home/members

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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