Warum gibt es ein RSB Gremium welches ungewählt Vetomacht bei EU Gesetzen ausübt, das war bei 39% der Fall, wieso wird es nicht aufgelöst ?

Portrait von Markus Ferber
Markus Ferber
CSU
99 %
105 / 106 Fragen beantwortet
Frage von Jochen T. •

Warum gibt es ein RSB Gremium welches ungewählt Vetomacht bei EU Gesetzen ausübt, das war bei 39% der Fall, wieso wird es nicht aufgelöst ?

Es gibt ein EU-Gremium, das Unternehmen vor unliebsamen Gesetzen schützt.Regulatory Scrutiny Board (Ausschuss für Regulierungskontrolle), kurz RSB
Dieses Gremium sorgt regelmäßig dafür, dass bei EU-Gesetzen die Interessen von Unternehmen stärker berücksichtigt werden als die Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt. Dieser Ausschuss ist bisher wenig bekannt, obwohl er sehr mächtig und aus demokratischer Sicht höchst fragwürdig ist. 7. Juni war eine Studie Anlass für eine Veranstaltung im Parlament über das RSB. Das RSB besteht aus nur sechs ungewählten Personen. Kommt das RSB zu einem negativen Ergebnis, muss die Folgeabschätzung überarbeitet und erneut vorgelegt werden – das passiert bei 39 Prozent.
Nach 2 Vetos durch das RSB ist eine Entscheidung der EU-Kommission nötig, damit der Gesetzentwurf weiterverfolgt werden kann.Beim Lieferketten-Gesetz ist das geschehen.
https://www.lobbycontrol.de/pressemitteilung/neue-studie-regulatory-scrutiny-board-verwaessert-eu-gesetzgebung-108410/

Portrait von Markus Ferber
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr T.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Anliegen zum Ausschuss für Regulierungskontrolle - oder wie auf Englisch bezeichnet, dem Regulatory Scrutiny Board (RSB).

 

Der Ausschuss ist ein eigenständiges Gremium innerhalb der Kommission und hat lediglich eine beratende Funktion für das Kollegium der Kommissionsmitglieder. Hier liegt der Fokus der Beratung vor allem auf der Folgenabschätzung und Evaluierung im Vorfeld eines Gesetzgebungsprozesses. Ein wichtiges Augenmerk wird dabei auf die Qualitätssicherung von Entwürfen gelegt, um sicherzustellen, dass sowohl die Interessenträger konsultiert wurden, also auch die beste verfügbare Faktengrundlage berücksichtigt wurde. Im Anschluss an die Überprüfung gibt der Ausschuss Empfehlungen und eine Stellungnahme an die Kommission weiter.

 

Mit Ihrer Nachricht sprechen Sie Kritik an der Empfehlung des RSB hinsichtlich des Lieferkettengesetzes an. Unabhängig davon, welche Prioritäten man beim Lieferkettengesetz hat, muss hinsichtlich des Prozedere und der inhaltlichen Ausgestaltung auf den weiteren Gesetzgebungsprozess hingewiesen werden. Das bedeutet, dass auch inklusive des Feedbacks des RSB, der Kommissionsentwurf lediglich die Basis für die Verhandlungen darstellt und der weitere Prozess sowohl die Mitgliedstaaten, als auch demokratisch gewählte Abgeordnete einbezieht. Es ist richtig und wichtig, darauf zu achten, dass Gesetzgebungen eine solide Faktengrundlage haben, bevor diese den Gesetzgebungsprozess durch Parlament und Rat bestreiten, da dies in gewisser Hinsicht eine Art Qualitätssicherung darstellt. Seien Sie jedoch versichert, dass die inhaltliche Ausgestaltung sowohl von Rat als auch Parlament intensiv im weiteren Prozess diskutiert wird und daher ein legitimer Gesetzgebungsprozess stattfindet. Das ist mir in meiner Arbeit als Europaabgeordneter ein wichtiges Anliegen.

 

Ich danke Ihnen daher vielmals für Ihre Nachricht zu diesem wichtigen Thema und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

 

Markus Ferber, MdEP

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Markus Ferber
Markus Ferber
CSU