(...) Grundsätzlich sollen mit der geplanten Richtlinienreform künftig die Rechte von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern besser geschützt werden. Dieses Ziel begrüße ich natürlich, denn letztendlich ist geistiges Eigentum grundrechtlich geschützt - und das gilt auch im Internet. Maßnahmen, die zu stark in die Nutzungsfreiheit der Internetverwender eingreifen und etwa die Rede-, Meinungs- und Kunstfreiheit einschränken, sehe ich kritisch - aber dabei geht es in dieser Richtlinie auch nicht. (...)
(...) Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. (...)
(...) Seien Sie versichert, dass diese neuen Regelungen nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger angepasst und die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. (...)
(...) Daher kann auch nicht von einem „durchquetschen“ dieses Gesetzes die Rede sein. Das von Ihnen beschriebene Problem, nicht über das Gesetzesvorhaben informiert gewesen zu sein, ist damit nicht auf den Gesetzgebungsprozess zurückzuführen, sondern auf geringe mediale Berichterstattung zu diesem Thema. (...)
(...) Sollten diese Plattformen kleine Unternehmen oder Startups sein, wären auch diese verpflichtet, Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen. Denn auch Startups müssen sich an geltendes Recht halten. (...)
(...) Für Upload-Filter gibt es in der Tat bereits funktionierende Lösungen. Ein Beispiel dafür ist die von Plattformen wie YouTube eingesetzte Erkennungssoftware. (...)