Frage an Markus Kurth bezüglich Soziale Sicherung

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Markus Kurth
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Frage von Lukas N. •

Frage an Markus Kurth von Lukas N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kurth,

während der aktuellen Covid-19-Pandemie stehen gerade die armen Menschen in unserem Land aufgrund gestiegener Lebensmittelpreise, des Ausfalls von Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen, des Mehrbedarfs für angemessene Schutzkleidung und der eingeschränkten Tätigkeit sozialer Einrichtungen wie Tafeln oder Mittagstischen vor besonderen finanziellen Herausforderungen.

1) Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu der von mehreren Seiten erhobenen Forderung, die Hartz-IV-Regelsätze temporär um 100€ zu erhöhen?

2) Werden Sie sich ggf. im Rahmen Ihrer Ausschusstätigkeit für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ninow,

die bundesweiten Maßnahmen gegen die Ausweitung der Corona-Pandemie stellten und stellen das gesellschaftliche Leben und unsere sozialen Sicherungssysteme vor große wie völlig unbekannte Herausforderungen. Doch nicht alle Menschen treffen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie gleichermaßen. So sind Menschen mit keinem oder geringen Einkommen besonders hart davon betroffen und mit erheblichen Nöten konfrontiert. Die Essensangebote der Tafeln fallen vielerorts weg. Kinder bekommen kein kostenloses Mittagessen in der Kita oder Schule. Günstige Lebensmittel im Supermarkt sind schnell vergriffen und auch andere (nicht-)staatliche Hilfsangebot können nicht mehr angeboten werden. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wirken wie ein Brennglas und zeigen bestehende soziale Härten in unserem Land. Gerade diese Krisenzeit offenbart, wo unser soziales Netz Halt bietet und wo es löchrig ist.

Wir Grünen im Bundestag haben vor diesem Hintergrund im April einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir zur Deckung der steigenden Kosten für lebensnotwendige Grundbedarfe bei

gleichzeitig wegfallenden Hilfeleistungen einen monatlichen Zuschlag auf den Regelsatz in der Grundsicherung nach SGB II und XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 100 Euro monatlich für Erwachsene erreichen wollten. Die

Mehrbedarfszuschläge für behinderte, (chronisch) kranke, schwangere und alleinerziehende Menschen wären aus unserer Sicht ebenso anteilig zu erhöhen.

Um den Wegfall verschiedener Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie steigende Kosten etwa für Lebensmittel zu kompensieren, forderten wir im genannten Antrag darüber hinaus, einen monatlichen Zuschlag für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche in Höhe von 60 Euro monatlich zu gewähren und automatisch auszuzahlen.

Leider hat dieser Antrag allerdings aufgrund der Ablehnung insbesondere der Koalitionsfraktionen keine Mehrheit gefunden. Die Forderungen bleiben aber nichtsdestotrotz richtig.

Mit besten Grüßen

Ihr Markus Kurth

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