Sehr geehrte Frau Schönberger,Frage:Was bedeutet genau die Härtefallregelung für Mieter/innen,mit einem geringfühgigen Einkommen?(Heizungsgesetz)

Marlene Schönberger
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau Schönberger,Frage:Was bedeutet genau die Härtefallregelung für Mieter/innen,mit einem geringfühgigen Einkommen?(Heizungsgesetz)

Und wann liegt eine Härtefallregelung für Mieter/innen ,mit einem geringfühgigen Einkommen vor?(Heizungsgesetz).Und konnen Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen (Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen),durch die hohen Unkosten,(Heizungsgesetz),Wohngeld beantragen?Frage;Zahlen die sehr hohe Unkosten,(Heizungsgesetz),zu den Wohngeldantrage?Nach meiner persönlichen Meinung ,machen Vermieter/innen ,(Heizungsgesetz),einen Reiber,plus.Und die Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen haben in B/NK Abrechnungen,(Heizungsgesetz),hohe Nachzahlungen,Mietschulden bis zur Wohnungslosigkeit führt.Ist das ,das Ziel der grünen Regierung? Und das Mietrecht nutzt den Mieter/innen nichts,weil sie keinerlei Rechte haben.Rechte haben nur Vermieter/innen.Wann wird das Mietrecht ins Grundgesetz übernommen? Vielen Dank!

Marlene Schönberger
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