Frage an Marret Bohn bezüglich Gesundheit

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Marret Bohn
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Frage an Marret Bohn von Dirk G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bohn, ist Ihnen bekannt, ob die Landesregierung in Verbindung mit den jeweiligen Allgemeinverfügungen gem. Infektionsschutzgesetz und den dadurch beschlossenen Einschränkungen der Grundrechte die Verhältnismäßigkeit geprüft und auch dokumentiert hat?
MfG
Dirk Gerschau

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gerschau,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Dokumentationspflichten und der Dokumentationspraxis der Landesregierung. Ich halte es für sinnvoll, wenn Sie sich in dieser Frage direkt an die Landesregierung wenden. Nach meiner Einschätzung prüft die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sehr genau. Dazu ist die Landesregierung nach dem Grundgesetz verpflichtet. Aus meinen zahlreichen Gesprächen mit dem zuständigen Minister, dem Staatssekretär und dem Kabinett kann ich Ihnen versichern, dass die Landesregierung jede Entscheidung auf die Auswirkungen für die Bevölkerung überprüft und dabei stets abwägt zwischen den notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und den Freiheits- und Grundrechten der Menschen in Schleswig-Holstein. Die Corona-Entscheidungen der Landesregierung sind gerichtlich voll überprüfbar. Wo die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit falsch bewertet hat, haben Gerichte die Entscheidungen korrigiert. Auf der Seite des Verwaltungsgerichts z.B. finden Sie daher einige Entscheidungen. Einige Entscheidungen sind zugunsten der Landesregierung ausgegangen, andere zugunsten der Klägerinnen und Kläger. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OVG/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html

Fehlerhafte Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können vom Oberverwaltungsgericht und in Einzelfällen auch vom Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht oder Europäischen Gerichtshof oder Europäischen Menschengerichtshof korrigiert werden. Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Gerichte der Landesregierung vorgeworfen haben, keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen zu haben, obwohl dies erforderlich gewesen wäre. Dort wo das Gericht allerdings zu einem anderen Ergebnis kommt, wurde die Entscheidung entsprechend korrigiert. Dieses Kontrollsystem ist für mich überzeugend.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Marret Bohn