Frage an Martin Dörmann bezüglich Kultur

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Martin Dörmann
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Frage von Wilfried P. •

Frage an Martin Dörmann von Wilfried P. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Dörmann,

warum eigentlich wird in Köln eine Großmoschee gebaut, ohne eine Volksbefragung durchzuführen?

Mit freundlichen Grüßen
W. Pichlkostner

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SPD

Sehr geehrter Herr Pichlkostner,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Instrument der Volksbefragung bzw. Volksinitiative unterliegt landesgesetzlichen Anforderungen. Die Voraussetzungen für eine Volksbefragung sind im vorliegenden Fall danach nicht gegeben.

Zu dem von Ihnen wohl angesprochenen Vorhaben, auf dem Gelände an der Venloer Str. / Ecke Innere Kanalstr. einen Moscheeneubau zu errichten, möchte ich darüber hinaus noch folgende Anmerkungen machen: Zunächst weise ich darauf hin, dass auf dem Gelände bereits heute eine Moschee existiert. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Änderungsantrag zum Bebauungsplan bezüglich des Höhenentwicklungskonzeptes. Der Änderungsantrag wurde im Rat mit ganz breiter Mehrheit bei nur 2 Gegenstimmen beschlossen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass im Mai eine weitere öffentliche Versammlung zur Änderung des Bebauungsplanes stattfinden wird. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte der Tagespresse.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundrecht auf eine freie Religionsausübung festgeschrieben. Jedem und jeder, die das Grundgesetz und auch die darin formulierten Pflichten anerkennt, sich also auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt, kann dieses Recht in Anspruch nehmen. Nach deutschem Baurecht sind Anlagen und Einrichtungen für kulturelle, religiöse, soziale und gesundheitliche Zwecke in fast allen Gebieten der Stadt zulässig. Das heißt, dort wo z.B. eine christliche Religionsgemeinschaft eine Kirche errichten könnte, kann auch eine Moschee entstehen. Je nach Größe der Einrichtung muss die entsprechende Verkehrsinfrastruktur, im wesentlichen Parkplätze, nachgewiesen werden.

In Köln leben über 100.000 Muslime. Das sind rund 10 % der Bevölkerung. Muslime sind damit die zweitgrößte Religionsgemeinschaft nach dem christlichen Glauben. Innerhalb der Muslime gibt es sehr unterschiedliche Gruppierungen und Glaubensrichtungen, denen zur Zeit rund 30 Gebetsräume und Hinterhofmoscheen zur Verfügung stehen.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln steht dem Bau von Moscheen grundsätzlich positiv gegenüber, da ein solches Bauwerk die Multikulturalität der Stadt auch nach außen sichtbar macht. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (D.I.T.I.B.) plant nun eine re­präsentative Moschee auf dem o.g. DiTib-eigenen Grundstück Venloer Straße 160 in Köln-Ehrenfeld. Das Bauvorhaben umfasst nach dem derzeitigen Stand der Planung neben den eigentlichen Gottesdiensträumen einen Kultur- und Veranstaltungsbereich mit zwei größeren Versammlungsräumen, Bibliothek und Jugendräumen, einen Schul– und Seminarbereich, die Zentralverwaltung der Ditib, einige Gewerbe und Dienstleistungsräume, Dienstwohnungen sowie zwei Minarette. Für den ruhenden Verkehr soll eine Tiefgarage mit 110 Einstellplätzen errichtet werden. Das Vorhaben hat ein Volumen von insgesamt rd. 13.000 m“ Bruttogeschossfläche.

Die Ditib hat einen Realisierungswettbewerb durchgeführt, bei dem sich das Büro Gottfried Böhm mit dem ersten Preis durchgesetzt hat. In diesen Wettbewerb sind Vertreter der im Stadtentwicklungsausschuss vertretenen Ratsfraktionen als Sachpreisrichter eingebunden. Nun werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Moschee geschaffen, indem der rechtsgültige Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Inneren Kanalstraße und der Venloer Straße in Ehrenfeld geändert wird. Ziel der Planung ist, durch die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Kulturzentrums mit Moschee zu schaffen. Da es sich lediglich um die Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes handelt, ist eine Bürgerbefragung bzw. ein Bürgerbegehren nicht zulässig. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren sind Einsprüche der Betroffenen möglich und werden bei der planungsrechtlichen Abwägung berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dörmann, MdB