Antwort 03.12.2025 von Martin Lucke CDU
Es besteht Konsens darüber, dass der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt unverzichtbar ist. Aber: Elementare Bürgerrechte dürfen keinen Schaden nehmen.
Es besteht Konsens darüber, dass der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt unverzichtbar ist. Aber: Elementare Bürgerrechte dürfen keinen Schaden nehmen.
Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen und Hürden an ein solches Verfahren extrem hoch.
Nach meinen Recherchen weist die von Ihnen genannte SoftQloud GmbH die Mitwirkung an Zensur in einer eigenen Stellungnahme zurück und verweist darauf, den gemeinsamen Dienstleistungsvertrag mit ArvanCloud bereits am 30.09.2022 gekündigt zu haben; ArvanCloud bestätigt die Beendigung der Zusammenarbeit bis zum 31.12.2022.