Sehr geehrter Herr Plum, Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird

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Martin Plum
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Frage von Christine H. •

Sehr geehrter Herr Plum, Meine Frage an Sie ist: Werden Sie sich in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zum Aufenthaltsrecht dafür einsetzen, dass ein Anspruch auf Geschwisternachzug eingeführt wird

ich bin durch die Kampagne #GeschwisterGehörenZusammen darauf aufmerksam gemacht worden, dass bei geflüchteten Kindern, die ohne Eltern in Deutschland ankommen und als Flüchtlinge anerkannt werden, zwar ihre Eltern nachziehen dürfen, aber ihre Geschwister in der Regel nicht mitkommen dürfen. Familien bleiben dadurch über Jahre getrennt. Insbesondere berührt mich, dass für geflüchtete Kinder, deren Eltern gestorben sind, die Chancen, ihre Geschwister wiederzusehen, besonders schlecht sind. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass auch Geschwister nachziehen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine H.

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Der Nachzug von Geschwistern von unbegleiteten Minderjährigen ist bereits heute nach den allgemeinen Regeln des Familiennachzugs möglich. Erstens kommt ein Kindernachzug nach § 32 des Aufenthaltsgesetzes in Betracht. Anknüpfungspunkt dafür ist das Aufenthaltsrecht der Eltern nach § 36 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Ein Voraufenthalt der Eltern in Deutschland ist dafür nicht erforderlich. Die Eltern können gemeinsam mit dem Geschwisterkind einreisen. Zweitens kommt ein Geschwisternachzug nach § 36 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Betracht. Die dafür erforderliche „außergewöhnliche Härte“ kann gerade aus der Trennung der Geschwister folgen. Bei ihrem Vorliegen kann das Geschwisterkind direkt und unabhängig von den Eltern nach Deutschland einreisen.

Für Erleichterungen beim Geschwisternachzug können in konkreten Einzelfällen zwar sachliche Gründe sprechen, die im Rahmen einer parlamentarischen Beratung eingehend und sorgfältig geprüft werden müssen. Eine generelle und voraussetzungslose Ausweitung des Geschwisternachzugs über die bestehenden allgemeinen Regeln des Familiennachzugs hinaus halte ich aber für problematisch. Zwar ist die Bereitschaft, geflohenen Menschen in Not beizustehen, überall in unserem Land nach wie vor hoch. Die Möglichkeiten und Ressourcen für die Aufnahme weiterer Schutzsuchender sind aber begrenzt. Dafür braucht es neben ausreichenden finanziellen Mitteln vor allem Wohnraum, Kita- und Schulplätze, medizinische Versorgung, behördliche Kapazitäten sowie Integrations- und Hilfsangebote vor Ort. Die Kommunen leisten hier in einer aktuell sehr herausfordernden Situation Herausragendes. Sie stoßen bei der Aufnahme, Versorgung und Betreuung von Schutzsuchenden aber immer mehr an ihre Belastungsgrenze und haben damit zugleich immer größere Schwierigkeiten, die kommunalen Leistungen ihres „Normalbetriebs“ zu erbringen. Um die hohe Akzeptanz für die humanitäre Verantwortung unseres Landes zu erhalten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern, ist es daher unabdingbar, den Zuzug in unser Land insgesamt wirksam zu ordnen und zu steuern.

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