Würden Sie das Infektionsschutzgesetz erweitern und eine Grundlage für Offlabel-Kinderimpfung nach dem Vorbild Wien ermöglichen? Wenigsten Präsenzpflicht aussetzen bis Impfung verfügbar?

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Frage von Svenja R. •

Würden Sie das Infektionsschutzgesetz erweitern und eine Grundlage für Offlabel-Kinderimpfung nach dem Vorbild Wien ermöglichen? Wenigsten Präsenzpflicht aussetzen bis Impfung verfügbar?

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Es hat sich bewährt, dass Impfstoffe vor ihrem Einsatz durch die zuständigen Behörden zugelassen und die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) berücksichtigt werden. Dies trägt dazu bei, Vertrauen in Impfstoffe zu schaffen und zu stärken. Ohne Zulassung durch die zuständigen Behörden ist der Einsatz von Impfstoffen nicht generell verboten. Sie können dann unter bestimmten Voraussetzungen „Off-Label“ eingesetzt werden. Der „Off-Label-Einsatz“ eines Impfstoffes ist allerdings mit erhöhten Aufklärungspflichten und Haftungsrisiken für die impfenden Ärztinnen und Ärzte verbunden. Auch ist der „Off-Label-Einsatz“ nur ausnahmsweise eine Leistung der Krankenkassen.

Corona-Impfstoffe sind gegenwärtig für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren und für Erwachsene ab 18 Jahren durch die zuständigen Behörden zugelassen. Die STIKO hat für diese Personengruppen auch eine allgemeine Impfempfehlung ausgesprochen. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) wird nach derzeitigem Stand zudem Ende dieses Monats über die Zulassung eines Corona-Impfstoffs für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren entscheiden. Im Fall der Zulassung könnten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dann bereits im Dezember erste Dosen dieses Impfstoffs erhalten. Der Bundesminister für Gesundheit hat darüber hinaus angekündigt, dass es im Fall der Zulassung unabhängig von einer Empfehlung der STIKO möglich sein soll, Kinder aus dieser Altersgruppe „nach individueller Entscheidung“ und Beratung mit den impfenden Ärztinnen und Ärzten mit diesem Impfstoff impfen zu lassen.

Vor diesem Hintergrund halte ich eine Änderung der Rechtslage derzeit nicht für erforderlich. Dabei spielt für mich – auch als Vater zweier Kinder unter 5 Jahren – die Abwägung zwischen dem Nutzen einer Corona-Impfung bei Kindern bis 11 Jahren auf der einen Seite und den Risiken einer solchen Impfung auf der anderen Seite eine entscheidende Rolle. Kinder aus dieser Altersgruppe haben ein weitaus geringeres Risiko schwer an COVID-19 zu erkranken. In der Regel verläuft die Krankheit bei ihnen milde.

Auch eine generelle Aussetzung der Präsenzpflicht an den Schulen halte ich vor diesem Hintergrund derzeit nicht für erforderlich. Ob der allgemeine Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Präsenz, in Distanz oder im Wechsel in Präsenz und Distanz stattfindet, entscheiden die Bundesländer. Sie sind sich darin einig, weitere Belastungen für die Schülerinnen und Schüler durch die Corona-Pandemie – soweit möglich – zu vermeiden und die Schülerinnen und Schüler gleichzeitig bestmöglich zu schützen. In Nordrhein-Westfalen findet der Unterricht daher derzeit unter strengen Maßnahmen zur Einhaltung von Infektionsschutz und Hygiene in Präsenz statt. Insbesondere wird regelmäßig kindergerecht getestet. Darüber hinaus werden das Schulpersonal sowie Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit gezielten Impfinformationen angesprochen und über die Wichtigkeit der Corona-Impfung und der sogenannten „Booster“-Impfung informiert.

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