Der Gesetzgeber legt die zentralen Rahmenbedingungen fest, innerhalb derer sich die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewegt. Maßgeblich für die Stabilität der Finanzierung ist die Entwicklung der Einnahmen der GKV – konkret die Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied. Diese sogenannte Grundlohnrate bildet nach § 71 SGB V grundsätzlich die Obergrenze für Vergütungssteigerungen.
Trotzdem ist es wichtig, zwischen zwei Ebenen zu unterscheiden: der gesundheitspolitischen Zielsetzung und der konkreten Ausgestaltung der Vergütung.
Grundsätzlich verstehe ich Ihr Anliegen, doch gehen diese zwei Mehrwertsteuersätze auf eine bewusste politische Entscheidung zurück.
Die Vorschläge der GKV-Finanzkommission sind meiner Auffassung nach ausgewogen.
Der Bericht der GKV-Finanzkommission ist erst einen Tag alt. Damit beginnt die entscheidende Phase der Reform der Finanzierung unseres Gesundheitssystems.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.