Frage an Matthias Miersch bezüglich Bundestag

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Matthias Miersch
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Frage von Frank G. •

Frage an Matthias Miersch von Frank G. bezüglich Bundestag

Lieber Herr Dr. Miersch,
wie wird in Zeiten von Corona die Aufstellung von Wahlbewerber*innen für die Bundestagswahl sichergestellt? Plant der Bundestag vom Recht des Paragraph 52 Abs. 4
Gebrauch zu machen, also festzustellen, dass die Durchführung von Versammlungen ganz oder teilweise unmöglich ist, damit möglicherweise auch per Briefwahl oder digital abgestimmt werden kann?

Vielen Dank. Alles Gute und ein erfolgreiches Wahljahr.

Frank Groß

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Lieber Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen eine Problematik an, die uns die letzten Tage auch im Deutschen Bundestag beschäftigt hat, für die wir aber nunmehr eine Lösung gefunden haben:

Der Bundestag hat zunächst Mitte Januar mit der Feststellung, dass die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber*innen und der Vertreter*innen für die Vertreter*innenversammlungen zumindest teilweise unmöglich ist, die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Parteien ihre Kandidierenden für die Bundestagswahl 2021 auch ohne Versammlungen benennen können. Dies ist ab Februar 2021 möglich, denn das Bundesinnenministerium ist nun befugt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages Regelungen zu treffen, die von den Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerber*innen abweichen. Ebenso können Abweichungen der Parteien von entgegenstehenden Bestimmungen ihrer Satzungen zugelassen werden. Der Bundestag hat am 28.01.2021 hierfür die sogenannte COVID-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung beschlossen.
Sehr geehrter Herr Groß, damit ist es nun möglich, dass Vertreter*innenversammlungen auch digital durchgeführt werden können. Die endgültigen Abstimmungen können auf einem solchen Wege allerdings nicht erfolgen, es wird jedoch die Option ermöglicht, hier auf eine Briefwahl oder Urnenwahl zurückzugreifen.
Abschließend möchte ich Ihnen gerne einen Artikel im „vorwärts“ ans Herz legen, in welchem die Aufstellungsverfahren in Corona-Zeiten detailliert beleuchtet werden: https://www.vorwaerts.de/artikel/wegen-corona-bundestag-macht-weg-frei-digitale-kandidierendenaufstellung?fbclid=IwAR1sArSsBY27MGjhjT7nDgSiuyRrju8udc9AjG-c7Zk18u6NjI3O09JSArg

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Zeilen helfen.

Mit freundlichen Grüßen, und kommen Sie gut sowie gesund durch diese schwierige Zeit

Matthias Miersch

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