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Wie rechtfertigen Sie als E-Health-Experte des Ausschusses,dass chronisch Kranke trotz digitaler Systeme Zuzahlungen im Januar bar vorstrecken o. Quittungen sammeln müssen,weil der Härtefall versagt?

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Matthias Mieves
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Frage von Katharina S. •

Wie rechtfertigen Sie als E-Health-Experte des Ausschusses,dass chronisch Kranke trotz digitaler Systeme Zuzahlungen im Januar bar vorstrecken o. Quittungen sammeln müssen,weil der Härtefall versagt?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mieves,

als stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der SPD und Experte für Digitalisierung im Gesundheitswesen setzen Sie sich für faire, innovative Versorgung ein. Das neue GKV-Gesetz bürdet einkommensschwachen Chronikern jedoch unzumutbare Lasten auf, die auch digital nicht abgefangen werden.

Die Erhöhung der Zuzahlungen führt dazu, dass schwere Krankheitsfälle die 1%-Belastungsgrenze oft schon im Januar erreichen. Obwohl das E-Rezept existiert, müssen Betroffene immense Beträge in den Apotheken bar vorstrecken, da die digitale Echtzeit-Übermittlung des Befreiungsstatus zwischen Kassen u. Apotheken im Alltag versagt. Dieses Geld fehlt im Januar für Lebensmittel, was zu gefährlichem Medikamentenstrecken führt.

QUELLE:Der Paritätische Gesamtverband belegt in seiner Expertise „Armut u Gesundheit“, dass finanzielle Vorleistungen bei Zuzahlungen einkommensschwache Chroniker massiv benachteiligen u eine unüberwindbare soziale Barriere darstellt

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage und den Hinweis auf die Situation chronisch kranker Menschen.

Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist notwendig, damit Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber nicht weiter steigen. Gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen werden durch höhere Beiträge belastet. Deshalb ist Beitragsstabilität ein zentrales Ziel des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.

Gleichzeitig gilt, dass bestehende soziale Schutzmechanismen, etwa Belastungsgrenzen bei Zuzahlungen, im Alltag praktikabel sein müssen. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung nehmen wir im parlamentarischen Verfahren zur Kenntnis.

Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen bleibt mein Maßstab, dass digitale Anwendungen Verfahren vereinfachen und unnötige Bürokratie vermeiden sollen. Das gilt auch dort, wo Nachweise, Abrechnung und Leistungsansprüche ineinandergreifen müssen.

Über die konkrete Ausgestaltung einzelner Regelungen wird nun im parlamentarischen Verfahren beraten. Dabei werden die Stellungnahmen von Verbänden, Fachleuten und Betroffenen einbezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Mieves

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