Frage an Matthias Schmidt von Sven B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schmidt,
das von der großen Koalition versprochene Gesetz gegen den Zwang, nur vom Provider gestellte Geräte an dessen Netz anschließen zu dürfen, geht im Bundestag in die Ausschüsse.
In den Medien wird immer vom Routerzwang gesprochen. Wird hier Router mit Einwahlgerät verwechselt? Daher möchte ich gern wissen, handelt es sich bei dem Gesetz um die Novellierung des Layer 1?
Als Erklärung
DSL Modem Layer 1
PPP Einwahl Layer 2
NAT Router bzw IP Layer 3
Ab welcher Schicht sollte der Bürger Zugang haben wohl ab Layer 1 warum redet man dann über Router Layer 3?
Kabel Deutschland/Vodafone beispielsweise, lässt nur Hardware an der DSL-Kabel Dose zu, welche bei Kabel Deutschland anhand der Hardware MAC-Adresse registriert ist. Diese Registrierung wird aber nur bei Geräten vorgenommen, welche bei Kabel Deutschland erworben worden sind respektive bei dem die monatliche Miete von 5,00 Euro bezahlt wird. Frei verkäufliche Geräte werden nicht im System registriert, noch nicht einmal, wenn es sich um dieselbe Hardware handelt, die von kabel Deutschland verrieben wird.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Sven Baumgart
Sehr geehrter Herr Baumgart,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit und Ihre Frage zum Thema "Routerzwang".
Wie Sie sicherlich wissen, haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag hierzu folgende Vereinbarung getroffen:
"Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen."
Hieran fühle ich mich gebunden. Ich werde das Thema im Auge behalten und unsere Netzpolitikerinnen und Netzpolitiker ansprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schmidt