Sehr geehrter Abgeordneter Dietmann Meine Frage bezieht sich auf die sicher der Angestellten im Krankenhaus. Wie haben Sie vor für mehr Sicherheit in krankenhäuer zu sorgen?

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Frage von Johannes G. •

Sehr geehrter Abgeordneter Dietmann Meine Frage bezieht sich auf die sicher der Angestellten im Krankenhaus. Wie haben Sie vor für mehr Sicherheit in krankenhäuer zu sorgen?

Da ich selber im Krankenhaus Krankenhaus Arbeite werde ich immer wieder Zeuge von Gewalt gegenüber den Mitarbeitern vorallem in der rettungsstelle.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/10/krankenhaus-klinik-gewalt-polizei-aggression.html
Ich selber wurde auch schon beim Transportieren eines Patienten angegriffen. Wie haben Sie vor für mehr Sicherheit in krankenhäuer zu sorgen?
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Johannes G.

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Sehr geehrter Herr G.,

 

zunächst bedauere ich sehr, dass Sie und Ihre Kollegen derartige Übergriffe erleben müssen. Sie machen eine wichtige Arbeit und mir ist gänzlich unverständlich, was in Menschen vorgeht, die Rettungskräfte, Polizei oder Mitarbeitende in Krankenhäusern angreifen. Ich finde das völlig inakzeptabel. 

Für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verantwortlich – für die Anlagentechnik genauso wie für die EDV und die Personensicherheit. Vielleicht schien es bisher nicht notwendig, auf Sicherheitsdienste zurückzugreifen, aber leider sind diese Zeiten angesichts der Übergriffe auf Feuerwehr, Sanitäter und Krankenhauspersonal offenbar vorbei. Da der Staat an der laufenden Krankenhausfinanzierung nicht beteiligt ist, sind die Kosten in allen Sicherheitsbereichen aus dem Finanzierungvolumen des öffentlichen Gesundheitswesens oder den privaten Krankenkassen zu bezahlen.

Private Sicherheitsdienste sind im Handel inzwischen alltäglich und selbst an manchen Berliner Schulen notwendig und dann auch eingesetzt und vom Arbeitgeber, dem Land Berlin, zu zahlen. Einige Anbieter haben sich nach eigenen Angaben auch schon auf Krankenhäuser spezialisiert. Es ist im Zweifel eine Aufgabe der Personalvertretung, das mit dem Krankenhausträger zu klären, weil das möglicherweise auch mitbestimmungspflichtig sein kann.

Aber da es hier eine klare Verantwortlichkeit und Kostenträgerschaft gibt, ist das weder eine Frage fehlender gesetzlicher Regelungen noch einer Aufgabe der öffentlichen Verwaltung. 
 

 

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