Frage an Michael Grosse-Brömer bezüglich Verbraucherschutz

Portrait von Michael Grosse-Brömer
Michael Grosse-Brömer
CDU
25 %
/ 12 Fragen beantwortet
Frage von Manfred G. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Manfred G. bezüglich Verbraucherschutz

Warum wird nicht intensiv gegen die Monopole der Energieversorger vorgegangen? Die Gewinne der Unternehen in den letzten Jahren belegt,dass der Verbraucher "Ausgenommen" wird . Ist die Lobby so stark im Parlament,dass nichts gegen diese "Ausbeutung" gemacht wird? Die Politik könnte hier entscheidend eingreifen - dies wäre dann auch das beste Konjunkturprogramm ,weil der Bürger dann wieder mehr ausgeben kann und ausserdem die Betriebe entlastet werden. Dies gilt übrigens auch für die Pharmaindustrie,die schalten und walten kann wie sie es für ihre Gewinne benötigt. Ich als Bürger erwarte, dass die Politik endlich eingreift und den Lobbiisten die Stirn bietet.

Portrait von Michael Grosse-Brömer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Graumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die leider weder eine Anrede noch eine Grußformel enthält. Auch bei Anfragen über das Internet sollten meiner Meinung nach höfliche Umgangsformen gepflegt werden. Soviel Zeit muss sein.

Die Diskussion um mehr Wettbewerb auf dem deutschen Energiemarkt ist keine Neue. Bereits im Juni 1992 billigte das Bundeskabinett unter der Führung von Helmut Kohl die meisten Vorschläge einer Deregulierungskommission Stromwirtschaft, nachdem sich eine Arbeitsgruppe der Koalition aus Union und FDP eineinhalb Jahre damit befasst hatte.

Am 29. April 1998 wurde das über 60-jährige Strommonopol in Deutschland aufgehoben - das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) trat in Kraft. Deutschland setzt bei der Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen ganz auf den Markt. Seitdem unterliegen die Preise für die eigentliche Energielieferung dem Wettbewerb. Das EnWG wurde im Jahr 2003 und dann noch einmal im Sommer 2005 überarbeitet, um den Wettbewerb stärker zu fördern und damit die Preise für die Verbraucher zu senken.

Die Preise für die Nutzung der Netze unterliegen in Deutschland der Regulierung durch die zuständige Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die ersten Netzentgelte für Stromnetzbetreiber wurden im Sommer 2006 genehmigt. Zu dieser Zeit legte die Bundesnetzagentur auch konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung des Kundenwechsels fest.

Die jüngste Entwicklung der Strompreise gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und belastet die privaten Haushalte. Daher wird sowohl auf politischer Ebene als auch bei der Bundesnetzagentur weiter intensiv an der Ausgestaltung des politischen Rahmens gearbeitet. Mit der GWB-Novelle (Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen), der Kraftwerksnetzanschlussverordnung sowie der Anreizregulierung hat die Regierung erst jüngst ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das den Wettbewerb auf den Strommärkten stärken soll. Sie sehen, wie sehr "die Politik" den Lobbyisten die Stirn bietet, wie Sie es formulieren.

Das wesentlichste Hemmnis für einen wirklichen Energiemarkt sind jedoch die Endverbraucher selbst. Obwohl sie bereits seit mehreren Jahren den Stromversorger wechseln können und sich im Endkundenbereich inzwischen mehr etwa 1000 Anbieter tummeln, machen bislang nur etwa zehn Prozent von diesem Recht auf Wechsel Gebrauch. Zu wenig, um den Wettbewerb im Energiemarkt zu entfachen. Und nur Wettbewerb ist ein echter Garant für sinkende Preise, wie es bereits die Telefon- und Mobilfunkbranche bewiesen hat.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grosse-Brömer, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Michael Grosse-Brömer
Michael Grosse-Brömer
CDU