Antwort 07.05.2024 von Michael Schrodi SPD
Wir schaffen das vom Bundesverfassungsgericht mehrfach beanstandete sogenannte „Transsexuellengesetz“ ab und ersetzen es durch ein Selbstbestimmungsgesetz.
Wir schaffen das vom Bundesverfassungsgericht mehrfach beanstandete sogenannte „Transsexuellengesetz“ ab und ersetzen es durch ein Selbstbestimmungsgesetz.
Ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Verlustverrechnung bei Termingeschäften) gegen die Verfassung verstößt, muss und kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass alle Generationen von einem gerechten und stabilen Rentensystem profitieren können – heute wie auch in Zukunft.