(...) Für uns ist klar, dass der Konflikt nur politisch gelöst werden kann, der seinen Ursprung in der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim hat, wodurch die territoriale Integrität eines souveränen Landes verletzt worden ist. (...) Die Staatengemeinschaft kann einem solchen Vorgehen nicht tatenlos zusehen. (...)
(...) Ihre Anfrage zu meinem Stimmverhalten bezieht sich auf den vorgenannten Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden ist, sich in den laufenden Trilogverhandlungen zur Änderung der EU-Honig-Richtlinie dafür einzusetzen, dass Pollen gemäß dem sogenannten Honig-Urteil des EuGH als eine Zutat von Honig eingestuft wird. Als Konsequenz daraus müsste Honig, der Pollen von gentechnisch-veränderten Pflanzen enthält, als genetisch verändert gekennzeichnet werden. (...)
(...) Vor dem Hintergrund der immensen Herausforderungen zur Sicherung der Ernährung der stetig wachsenden Weltbevölkerung werden wir an der Grünen Gentechnik nicht vorbeikommen. Im vergangenen Jahr wurden gentechnisch veränderte Pflanzen (vor allem Soja, Mais, Raps und Baumwolle) in rund 25 Ländern auf insgesamt 175 Millionen Hektar angebaut. (...)
(...) Im August diesen Jahres lag die Arbeitslosenquote im Landkreis bei 11,7 Prozent. (...) Gern weise ich darauf hin, dass noch weitere wichtige Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in meinem Wahlkreis, zu dem neben dem Landkreis Elbe-Elster auch fast der komplette Landkreis Oberspreewald-Lausitz gehört, auf ihre Umsetzung warten. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Eine politische Bildungsfahrt nach Berlin kann ich Ihnen grundsätzlich gerne anbieten. Organisiert werden diese von meinem Mitarbeiter im Wahlkreisbüro in Finsterwalde, Berliner Straße 27/ K.-Marx-Straße. (...)
(...) Die Ratifizierung des UN-Übereinkommens ist aus Sicht der deutschen Rechtsordnung allerdings problematisch. Die Konvention verlangt eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und setzt dabei gewählte Abgeordnete mit weisungsgebundenen Beamten gleich. Deren Tätigkeiten unterscheiden sich aber grundlegend, so dass die Bestimmungen zur Beamten- und Richterbestechung nicht einfach auf die Träger eines freien Mandats übertragen werden können. (...)