Der § 146 GVG besagt, dass der Justizminister den Staatsanwalt anweisen kann, Ermittlungsverfahren, welche gegen ihn selbst gerichtet sind, einstellen zu lassen. Was sagen Sie zu dieser Rechtspraxis?

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Frage von Erhard J. •

Der § 146 GVG besagt, dass der Justizminister den Staatsanwalt anweisen kann, Ermittlungsverfahren, welche gegen ihn selbst gerichtet sind, einstellen zu lassen. Was sagen Sie zu dieser Rechtspraxis?

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Nicht alles was rechtlich möglich ist, ist zur Anwendung im politischen Betrieb geeignet.

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