Antwort 23.06.2026 von Mona Neubaur BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eingriffe in Eigentumsrechte sollen auf das zwingend erforderliche Maß begrenzt werden. Betroffen sind nur Gegenstände mit unmittelbarem Bezug zu NS-Verfolgung.

Bündnis 90/Die Grünen NRW
Eingriffe in Eigentumsrechte sollen auf das zwingend erforderliche Maß begrenzt werden. Betroffen sind nur Gegenstände mit unmittelbarem Bezug zu NS-Verfolgung.
Maßgeblich für Ausgleichsmaßnahmen nach Bau-/Naturschutzrecht sind ökologische Funktionen. Auch Biotopaufwertung, Renaturierung oder Ökokonten sind möglich.
Das Land fördert Projekte (z.B. CCU-Modellregionen), baut aber nicht selbst. Tiefseeeinleitung ist derzeit keine Option für NRW.
NRW setzt sich für gleichwertige psychische Versorgung ein, beobachtet die Entwicklung.
Nicht nur die Lehrkräftebesoldung, sondern auch die Besoldung der Fach- und Schulleitungen wird laut Koalitionsvertrag stimmig und amtsangemessen angepasst.