Wie ist ihre Haltung zu dem Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Punkt 32 des Reformpakets grundlegend einzuschränken?
Die geplanten Änderungen – ein nachzuweisendes "berechtigtes Interesse" für jede Anfrage, der Ausschluss von Organisationen und Pressevertreter:innen, der Wegfall des Gebührendeckels von 500 Euro sowie die pauschale Schwärzung von Behördennamen – würden das IFG in seiner heutigen Form faktisch abschaffen. Das widerspricht dem Koalitionsvertrag von 2025, der eine Reform "mit Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger" vorsah.
Das IFG hat in den vergangenen 20 Jahren wiederholt dazu beigetragen, dass Missstände in Behörden und Ministerien öffentlich wurden. Als Bürgerin, die politische und gesellschaftliche Themen aktiv verfolgt, halte ich diesen Eingriff für einen ernsthaften Rückschritt für die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns.
Ich bitte Sie als meine direkt gewählte Abgeordnete, sich innerhalb der SPD-Fraktion gegen diesen Gesetzentwurf einzusetzen und im Bundestag nicht dafür zu stimmen.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überarbeitet werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Überprüft werden müssen insbesondere Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier heute andere Einschätzungen ergeben.
Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Nancy Faeser
