Wieso durfte sich die HafenCity GmbH beim Elbtower über das EU-Beihilfeverbot und die Landeshaushaltsordnung hinwegsetzen, die vor Grundstücksverkäufen eine Wertermittlung vorschreiben?

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Olaf Duge
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Frage von Peter S. •

Wieso durfte sich die HafenCity GmbH beim Elbtower über das EU-Beihilfeverbot und die Landeshaushaltsordnung hinwegsetzen, die vor Grundstücksverkäufen eine Wertermittlung vorschreiben?

Sehr geehrter Herr Duge,

ich habe bei der HafenCity Hamburg GmbH Zugang zu der Wertermittlung beantragt, die zur Grundstücksvergabe für den geplanten Elbtower zu erstellen war. In Hamburg wäre dafür der Gutachterausschuss für Grundstückswerte zuständig.

https://fragdenstaat.de/a/218398

In der Antwort wurde bestätigt, dass ein Wertgutachten nicht vorliege und auch nicht erforderlich gewesen sei. Denn das Elbtower-Grundstück sei ja im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens, mittels eines sog. Konzept-Preis-Verfahrens, ausgeschrieben gewesen.

Diese Aussage steht im Widerspruch zur einschlägigen Fachliteratur. Beispiel hier:

https://www.magazin-quartier.de/rechtliche-rahmenbedingungen-der-konzeptvergabe/

Demnach ist bei Konzeptvergaben die Einholung eines Wertgutachtens zwingend, weil es in diesem Verfahren keinen bedingungsfreien Höchstpreiswettbewerb gibt. Andernfalls müsse man davon ausgehen, dass gegen das EU-Beihilfeverbot verstoßen werde.
Danke im Voraus für Ihre Antwort!

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Sehr geehrter Fragesteller,

Wie ich heute dem Hamburger Abendblatt entnehmen konnte (Seite 10) wurde parallel zu Ihrer Fragestellung eine Eingabe an die Hamburger Bürgerschaft eingereicht, die die eine gleichartige Fragestellung, die Sie an mich gerichtet haben, umfasst. Der Senat ist durch diese Eingabe verpflichtet eine Stellungnahme abzugeben, die dann im Eingabenausschuss der Hamburger Bürgerschaft behandelt wird. Diesem parlamentarischen Vorgang möchte ich nicht vorgreifen. Deshalb sehe ich zur Zeit von einer inhaltlichen Antwort zu ihrer Fragestellung ab und bitte Sie das Eingabeverfahren abzuwarten.

Mit freundlichem Gruß

Olaf Duge

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