Frage an Oliver Krischer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Oliver Krischer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hanno S. •

Frage an Oliver Krischer von Hanno S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krischer,

meines Wissens ist es verboten dass die Bundeswehr medial Einfluss nimmt.
Allerdings wurde die Atkon TV Service GmbH beauftragt fertige Fernsehbeiträge an private und öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten abzugeben. Beiträge aus Material von Bundeswehr TV werden dazu über die Internetseite .tvservicebox.de angeboten. Die Filme bestehen aus ungekennzeichnetem Rohmaterial. Der Verweis auf Quellen wird der abnehmenden Redaktion überlassen. Mich würde interessieren wie soll man das als unbedarfter Zuschauer eine Bewertung vornehmen? Vor allem laut Geschäftsbedingungen darf dieses Rohmaterial auf die geeignete Länge geschnitten aber der Inhalt darf nicht verändert werden. Hinzukommt die Tatsache dass den Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk von Verwaltungsrat kontrolliert wird wo die Mehrzahl der Mitglieder einer Partei oder parteinahen Organisation angehören. Nicht zu vergessen es werden von mancher Landesregierung Mitarbeiter von Ihrer Tätigkeit freigestellt um beim Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk „mitzuwirken“. An welcher Stelle die Staatsferne gegeben ist würde mich ebenfalls interessieren. Auch die Frage ob nicht andere Behörden Ihre Finge im Spiel haben und ähnlich vorgehen will ich eine Antwort haben.

Zum rechtlichen Aspekt Arikel 20 Absatz 2 GG „alle Staatsgewalt geht von Volke aus“. Mal abgesehen von ein paar fragwürdigen Statistiken existiert keine Mehrheit in der Bevölkerung. Das Grundgesetz steht über den Landesverfassungen und den Rundfunkstaatsvertrag. Nicht zu vergessen Artikel 10 Absatz 1 GG beim Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht genau erläutert unter welchen Bedingungen Daten gespeichert werden dürfen. Auch hier gibt es Erklärungsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Schmidt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich TV-Werbespots der Bundeswehr. Es gibt kein Gesetz, dass der Bundeswehr verbietet, Beiträge für Medien anzubieten. Ebenso ist es ihr nicht verboten, eine inhaltliche Veränderung dieser von ihr bzw. in ihrem Auftrag erstellten Beiträge zu untersagen.
Grundsätzlich fordern Bündnis 90/Die Grünen allerdings von der Bundeswehr, dass sie bei ihren Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung auf eine transparente und ehrliche Darstellung setzt. Dass dies nicht immer der Fall ist, haben wir bereits mehrfach im Bundestag und in der Öffentlichkeit thematisiert. Problematisch ist in jedem Fall, wenn ein Sender Beiträge wie die von ihnen angesprochenen ohne Einordnung und Quellenangabe verwendet. Wir Grüne kritisieren ein solches Einkaufen und unkritisches Verwenden von Inhalten prinzipiell. Daher fordern wir Redaktionen dazu auf, sich selbst zu einem Verhalten zu verpflichten, dass den Ansprüchen eines kritischen und objektiven Journalismus genügt. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind auch die Mitglieder der Aufsichtsräte in der Verantwortung, auf eine solche Selbstverpflichtung hinzuwirken. Dass dabei die Frage der politischen Unabhängigkeit eine besondere Rolle spielt, ist richtig. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien von Politik und Wirtschaft gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Krischer