Was wollen Sie in Ihrer Zeit im Bundestag tun um das Leid von Kindern getrennter Eltern zu verbessern und zu lindern?

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Oliver Krischer
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Frage von Roland H. •

Was wollen Sie in Ihrer Zeit im Bundestag tun um das Leid von Kindern getrennter Eltern zu verbessern und zu lindern?

Sehr geehrter Herr Krischer,
Kinder werden nach einer Trennung ihrer Eltern sehr oft bewusst in einen Loyalitätskonflikt getrieben. Deutsche Behörden und Gerichte dulden den Missbrauch der Kinder meist und tragen passiv dazu bei.

Zu meinem obigen Anliegen möchte ich Sie fragen, was haben Sie unternommen und was werde Sie als Vertreter der getrennterziehen Eltern der Stadt Aachen unternehmen um diesen Missstand zu beenden?
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als psychischen Missbrauch an Kindern anerkannt. Über 1300 Studien und Forschungsergebnisse waren in vielen Ländern Anlass, entschieden gegen Eltern-Kind-Entfremdung vorzugehen und unsere Kinder zu schützen.
Abschließend möchte ich Sie fragen, warum schweigen die Parteien zu diesem Missstand? Warum fordern Sie nicht die unverzügliche Veröffentlichung der PETRA-Studie bei Ihrer Parteikollegin BMG'In Frau Anne Spiegel ein?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage.

Die Entscheidungen, die Richterinnen und Richter in familienrechtlichen Verfahren treffen, haben erhebliche Auswirkungen auf das Leben von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Aus diesem Grund machen wir uns als Grüne Bundestagsfraktion schon lange dafür stark, die Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren zu gewährleisten. Das können Sie gerne hier genauer nachlesen: Drucksache 19/8568 (bundestag.de)

Bei der Qualitätssicherung muss angesetzt werden, damit am Ende eines Verfahrens die bestmögliche Entscheidung für das Kind steht. Ein wichtiger Baustein dafür ist die Fortbildung von Richterinnen und Richtern.  Kein Mensch versteht, dass z. B. Fachanwältinnen und Fachanwälte, Fachärzte und Fachärztinnen selbstverständlich zur Fortbildung verpflichtet sind, nicht aber Richterinnen und Richter. Genau diese gesetzliche Verankerung eines Fortbildungsanspruches für Familienrichterinnen und Familienrichtern wird diese Wahlperiode kommen. Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren außerdem den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken.

Zusätzlich ist es für uns als Grüne wichtig, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien die Möglichkeit haben, sich mit Fragen, Verfahrensproblemen oder Beschwerden an Ombudsstellen wenden zu können. Ombudsstellen klären unabhängig über rechtliche Sachlagen, Einzelansprüche und Optionen auf und können gegenüber dem Jugendamt bzw. Jugendhilfeträger vermitteln. Sie können die Betroffenen in einem Gerichtsverfahren unterstützen und dabei helfen, strukturelle Machthierarchien und -asymmetrien auszugleichen.

Wie Sie natürlich selbst wissen, hat jeder einzelne Fall seine eigenen Herausforderungen. Eine davon kann der fehlende Kontakt zu einem Elternteil sein. Andere Herausforderungen können Kontakt trotz Gewalt in der Familie sein oder Alleinerziehende denen abgesprochen wird, sich ausreichend um ihre Kinder kümmern zu können. 

Politik kann und muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit im Falle von hochkonflikthaften Sorge- und Umgangsstreitigkeiten am Ende die beste Entscheidung für das Kind steht. Dafür setze ich mich ganz persönlich ein. Die Entscheidung liegt am Ende bei den Gerichten.

Mit freundlichen Grüßen 

Oliver Krischer