Warum beantworten Sie zwei Transparenzversprechen negativ? Ihre Begründung ist zu den Versprechen ist dafür nicht stichhaltig. Sie könnten doch z.B. freiwillig offenlegen welche Lobbyisten Sie treffen.

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Oliver Krischer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas S. •

Warum beantworten Sie zwei Transparenzversprechen negativ? Ihre Begründung ist zu den Versprechen ist dafür nicht stichhaltig. Sie könnten doch z.B. freiwillig offenlegen welche Lobbyisten Sie treffen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich setze mich seit Jahren für ein effektives Lobbyregister ein, das ist ein sehr wichtiges Thema für mich und meine Fraktion. Wir treten seit Jahren und mehreren Legislaturperioden für mehr Lobbytransparenz ein, dies haben wir auch immer wieder mit Initiativen im Bundestag untermauert. Ich bin überzeugt, dass mehr Nachvollziehbarkeit in der Politik Vertrauen schafft. Grundsätzlich unterstütze ich auch die Offenlegung von Terminen von Abgeordneten mit Interessensvertreter*innen. Eine Auflistung von Organisationen, die ich getroffen habe, finden Sie auf meiner Homepage. Anders als Abgeordnetenwatch bin ich jedoch der Ansicht, dass es verbindliche Offenlegungspflichten für Termine mit Lobbyist*innen in erster Linie bei Abgeordneten geben sollte. Diese sollten offenlegen. Deshalb habe ich ursprünglich mit NEIN auf die Frage 3 des Transparenz-Versprechens von Abgeordnetenwatch geantwortet. Da ich jedoch im Ziel - mehr Transparenz und ein starkes Lobbyregister - mit Abgeordnetenwatch übereinstimme und die Darstellung hier sonst missverständlich wäre, habe ich die Antwort auf JA geändert. Wichtig ist mir auch, dass wir einheitliche, gesetzliche Regeln für alle Abgeordnete gleichermaßen haben. Deshalb glaube ich, dass Selbstverpflichtungen nicht der richtige Weg sind, um politischen Druck für mehr Lobbytransparenz aufrechtzuerhalten. Auch müssen wir das Lobbyregister dringend nachschärfen, in seiner jetzigen Form weist es erhebliche Lücken auf. Denn eine größere Anzahl von Akteur*Innen wie Gewerkschaften, Kirchen und Arbeitgeber*Innenverbände sind nicht erfasst. Auch fehlt ein legislativer Fußabdruck.

Freundliche Grüße
Oliver Krischer