Frage von Dyrk G. • 25.05.2023
Warum gibt es für Arbeitnehmer keine Pflichtmitgliedschaft in der diesen Bereich vertretenden Gewerkschaft, sind doch die Ungleichgewicht alle Beteiligten und dem Gesetzgeber ausreichend bekannt?
Sehr geehrte Frau Klein, Sie haben sich heute im Bundestag zur betrieblichen Tarifautonomie geäussert. Ihre genannten Argumente im Verhältnis Arbeitgeber/Arbeitnehmer können jedoch nur unter der Voraussetzung vollends greifen, wenn beide Gruppen organisierten Interessenvertretern anghören, Im Arbeitgeberverband ist die Vertretungsanteil mit ca. 70% deutlich höher, somit besteht eine nicht ausgeglichene Schieflage zu den Gewerkschaften. Das Gewicht der viel beschworenen Tarifautonomie ist somit faktisch ungleich und in ganzen Bereichen nur eingeschränkt vorhanden.
Antwort ausstehend von Ottilie Klein CDU