Sind die Verträge der EU mit den Coronaimpfstoff-Herstellern inzwischen einsehbar? Übernimmt die EU die Kosten der Hersteller bei einer möglichen Produkthaftung?

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Patrick Breyer
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Frage von Reinhard G. •

Sind die Verträge der EU mit den Coronaimpfstoff-Herstellern inzwischen einsehbar? Übernimmt die EU die Kosten der Hersteller bei einer möglichen Produkthaftung?

Sehr geehrter Herr Breyer,

das EU Parlament hatte gefordert, die Verträge der EU mit den Coronaimpfstoff-Herstellern einsehen zu können.
https://www.deutschlandfunk.de/eu-vertraege-mit-impfstoffherstellern-mehr-transparenz.694.de.html?dram:article_id=491506
Hatte das Erfolg? Sollten nicht alle Verträge öffentlich zugänglich sein? Kann nicht nur durch volle Transparenz Vertrauen entstehen?

Wissen Sie, inwieweit eine mögliche Produkthaftung der Hersteller für Nebenwirkungen auf die Allgemeinheit übertragen wurde?
Wer würde bei der Entstehung von Krebs, einer Entwicklung von Autoimmunkrankheiten, schwereren Folgen von Gewebeschäden und möglichen Gendefekten letztlich haften? Müssen nicht seit dem Contergan-Fall die Hersteller für Nebenwirkungen haften, die über ein gewisses Maß hinausgehen?
https://www.reuters.com/article/virus-impfstoffe-haftung-idDEKCN26D1RP
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/coronavirus/covid-19-impfstoffe-keine-haftung-fuer-hersteller/

MfG

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Vertrauen sich an mich zu wenden.

Bitte verzeihen Sie die späte Rückmeldung, aber ich habe mich zunächst mit meinen Kollegen in der Fraktion abgestimmt. In der Fraktion der Grünen / EFA haben in der Zwischenzeit bereits fünf Abgeordnete die Kommission auf Einsicht der Verträge verklagt, dieses Verfahren läuft seit vergangenen Herbst und wird sich vermutlich noch bis Herbst 2023 hinziehen.

Was die Produkthaftung im Hinblick auf eventuelle Nebenwirkungen betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass die rechtliche Haftung hierfür beim Hersteller liegt, aber die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, eventuelle Kompensationszahlungen bei Schäden durch Nebenwirkungen zu übernehmen.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit zu beantworten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Patrick Breyer, MdEP

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